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29.06.2013

Voreiliger Freudentaumel

Bundesverwaltungsgericht hält Nennung von »Pro Köln« in Verfassungsschutzberichten für rechtswidrig

Von Markus Bernhardt
Die antimuslimische Splitterpartei »Pro Köln« freut sich über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Mittwoch, daß die Nennung der Partei in den sogenannten Verfassungsschutzberichten des Bundes der Jahre 2008, 2009 und 2010 für rechtswidrig erklärt hatte. Die Leipziger Richter waren zu dem Schluß gekommen, daß das Bundesverfassungsschutzgesetz das Bundesinnenministerium nicht ermächtige, »in seinem Verfassungsschutzbericht auch solche Vereinigunge...

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