11.04.2013
Pro und kontra Videoübertragung
Juristen streiten über die Zulässigkeit einer pressefreundlichen Lösung für Platzproblem beim NSU-Prozeß
Zwei Juristen, drei Meinungen, heißt es gelegentlich im Volksmund. Im Streit um die Platzvergabe an nur 50 Journalisten beim Prozeß gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte, die den »Nationalsozialistischen Untergrund« unterstützt haben sollen, wäre eine Videoübertragung in einen separaten Pressearbeitsraum eine denkbare Lösung. Das Oberlandesgericht München sieht sich mit Verfassungsklagen konfrontiert und steht international ...
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