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11.10.2012

Verbot war rechtswidrig

Komitee für Grundrechte und Demokratie stellt Totalverbot von Demonstrationen während der »Blockupy«-Aktionstage erfolgreich in Frage

Von Daniel Behruzi, Frankfurt/Main
Die Stadt Frankfurt am Main hat mit ihrer rigorosen Verbotspolitik in Zusammenhang mit den »Blockupy«-Aktionstagen im Mai dieses Jahres nun auch juristisch Schiffbruch erlitten. Das örtliche Verwaltungsgericht erklärte das Verbot einer vom Komitee für Grundrechte und Demokratie am 17. Mai auf dem Frankfurter Paulsplatz angemeldeten Kundgebung in Widerspruch zu seiner damaligen Eilentscheidung für rechtswidrig. Bei der Begründung des am Mittwoch ergangenen Urteils st...

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