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11.08.2012

To be or no go

Von Wiglaf Droste
Als »no go« bezeichnen manche Leute die Plätze, Bars, Landstriche und Stadt- oder Erdteile, die sie nicht betreten möchten, denen sie den digitalen »Gefällt mir«-Status verweigern und vor deren Aufsuchen sie auch andere warnen wollen. Antirassistisch gesonnene Sozialdemokraten bezeichneten schon das gesamte Land Brandenburg als »no go« für Nichtdeutsche und deklarierten es somit, selbstverständlich und wie immer in bester gegenteiliger Absicht, als die »national bef...

Artikel-Länge: 3076 Zeichen

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