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27.04.2012

Teilerfolg für Zivilcourage

Rechtswidrigkeit der »Extremismusklausel« festgestellt. Bundesfamilienministerium will abwarten

Von Marion Baumann
Nach nur 15 Minuten Anhörung und einer Stunde geheimer Beratung hat das Verwaltungsgericht Dresden die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) initiierte und von antifaschistischen Initiativen sowie der Opposition kritisierte »Extremismusklausel« am Mittwoch für rechtswidrig erklärt. Die Richter befanden, daß der Bund von Gruppen, denen er Fördermittel gewährt, zwar ein Bekenntnis zum Grundgesetz verlangen kann. Die geforderte Bürgschaft der Empfänger ...

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