-
08.11.2011
- → Ausland
Rache für Kaperung von Flottille?
Jerusalem. Die Internetseiten des Militärs und der Geheimdienste Israels waren am Montag wieder online, nachdem Unbekannte sie am Tag zuvor offenbar lahmgelegt hatten. Das berichtete die israelische Zeitung Haaretz. Die internationale Hackergruppe »Anonymous« hatte den Online-Angriff in einer Videobotschaft mit dem Argument angekündigt, sie wolle Vergeltung üben für die Kaperung zweier Solidaritätsschiffe, die Palästina ansteuern wollten. Israels Regierung hielt gestern dagegen, der Ausfall der Internetseiten sei auf Hardware-Fehler zurückzuführen.
Die kanadische »Tahrir« und die irische »Saoirse« waren am Freitag in internationalen Gewässern etwa 35 Seemeilen vor der Gazaküste von acht Kriegsschiffen abgefangen worden. Beide Schiffe wurden in den Hafen Ashdot gebracht, die insgesamt 27 Menschenrechtsaktivisten in Haft genommen. Sie sollen alle abgeschoben werden; die ersten wurden bereits Samstag ins Flugzeug gesetzt.
Hilfslieferungen per Schiff sind die bislang spektakulärsten Aktionen der internationalen Bewegung, die die Aufhebung der Blockade und Freiheit für Palästina fordert. Am 31. Mai vorigen Jahres hatten israelische Soldaten auf dem Solidaritätsschiff »Mavi Marmara« neun türkische Aktivisten erschossen.
(jW)
Die kanadische »Tahrir« und die irische »Saoirse« waren am Freitag in internationalen Gewässern etwa 35 Seemeilen vor der Gazaküste von acht Kriegsschiffen abgefangen worden. Beide Schiffe wurden in den Hafen Ashdot gebracht, die insgesamt 27 Menschenrechtsaktivisten in Haft genommen. Sie sollen alle abgeschoben werden; die ersten wurden bereits Samstag ins Flugzeug gesetzt.
Anzeige
Hilfslieferungen per Schiff sind die bislang spektakulärsten Aktionen der internationalen Bewegung, die die Aufhebung der Blockade und Freiheit für Palästina fordert. Am 31. Mai vorigen Jahres hatten israelische Soldaten auf dem Solidaritätsschiff »Mavi Marmara« neun türkische Aktivisten erschossen.
(jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland
