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27.04.2000

Gentest bald Pflicht?

Bundesaufsichtsamt befürchtet Einführung der Untersuchung durch die Hintertür

Von Jacqueline Guse
Versicherungsunternehmen können nach Ansicht des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen (BAV) gesetzlich nicht daran gehindert werden, beim Abschluß einer neuen Lebensversicherung einen Gentest zu verlangen. »Die Unternehmen könnten das machen, wenn sie wollten. Der Gesetzgeber hätte keine Möglichkeit, das zu verbieten«, sagte eine Sprecherin des BAV der Nachrichtenagentur ddp in Bonn. Zu befürchten seien deshalb Gentests durch die Hintertür. Hintergrund ist...

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