13.04.2000
Gebührenschraube an Unis
Gericht schmetterte Klage gegen Studiengebühren für Langzeitstudenten in Baden-Württemberg ab
Studieren in Baden-Württemberg bleibt teuer. Zumindest dann, wenn man die Regelstudienzeit um vier Semester überschreitet. Dann werden 1 000 Mark pro Semester fällig. So hatte es eine Mehrheit von CDU, FDP und Reps im Stuttgarter Landtag bereits im April 1997 im sogenannten Landeshochschulgebührengesetz festgelegt. Ab Wintersemester 98/99 trat diese bundesweit einzigartige »Strafgebühr«-Regelung in Baden-Württemberg in Kraft.Schlagartig wurden rund 35 000 Hochschüle...
Artikel-Länge: 3555 Zeichen


