Zum Inhalt der Seite

Behr-Kündigungen unwirksam

Stuttgart. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Kündigungen von sechs Arbeitern des Autozulieferers Behr in Stuttgart-Feuerbach für unwirksam erklärt. Dies teilte einer der Betroffenen am Mittwoch junge Welt mit. Das Unternehmen hatte 2010 sein »Werk 8« geschlossen. Die Geschäftsleitung hatte, im Einvernehmen mit der IG Metall, den Beschäftigten nahegelegt, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. 19 von 200 Betroffenen lehnten dies jedoch ab und reichten Kündigungsschutzklagen ein. Drei haben mittlerweile Vergleichsangebote angenommen. Zehn Verfahren sind noch anhängig. (jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 31.03.2011, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!