28.03.2000
Rotes Tuch für Richter
Berufsverbot wegen Kopftuch. Stuttgarter Verwaltungsgericht weist Klage ab
Von Martin Höxtermann
Die muslimische Lehrerin Ferestha Ludin darf auch künftig nicht in Baden-Württemberg unterrichten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat am Freitag ihre Klage auf Übernahme in den staatlichen Schuldienst abgewiesen. Es gab damit dem Stuttgarter Oberschulamt Recht, das der heute 27jährigen Pädagogin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht die persönliche Eignung abgesprochen hatte.Keine Geringere als die baden-württembergische Kultusministerin und stellvertreten...
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