30.11.2010
Videobeobachtung eingeschränkt
Oberverwaltungsgericht nennt Polizeiüberwachung von Anti-AKW-Demo rechtswidrig
Im Vorfeld der geplanten Castortransporte von Ahaus in das
russische Majak, von Jülich nach Ahaus sowie vom
französische Cadarache nach Lubmin hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster das Demonstrationsrecht
gestärkt. Die Richter setzten der Polizei in Sachen
Videobeobachtung erstmals klare Grenzen. In einem jetzt
veröffentlichten Beschluß des 5. Senats unter
OVG-Präsident Dr. Michael Bertrams erklärte das Gericht
das polizeiliche Filmen einer Demonstration gege...
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