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30.11.2010

Videobeobachtung eingeschränkt

Oberverwaltungsgericht nennt Polizeiüberwachung von Anti-AKW-Demo rechtswidrig

Im Vorfeld der geplanten Castortransporte von Ahaus in das russische Majak, von Jülich nach Ahaus sowie vom französische Cadarache nach Lubmin hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster das Demonstrationsrecht gestärkt. Die Richter setzten der Polizei in Sachen Videobeobachtung erstmals klare Grenzen. In einem jetzt veröffentlichten Beschluß des 5. Senats unter OVG-Präsident Dr. Michael Bertrams erklärte das Gericht das polizeiliche Filmen einer Demonstration gege...

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