15.10.2010
BKA handelte rechtswidrig
Bundeskriminalamt sorgte unzulässig für Ausschluß linker Journalisten vom NATO-Gipfel 2009 in Strasbourg. Verwaltungsgericht rügt Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten
Von Frank Brendle
Die Empfehlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) gegenüber
der NATO, bestimmte Journalisten nicht zum Gipfeltreffen 2009 in
Strasbourg zuzulassen, waren rechtswidrig. Das hat das
Verwaltungsgericht Wiesbaden Anfang Oktober festgestellt.
Das BKA hatte vor dem Treffen der Militärs im April 2009 mit
dem NATO-Hauptquartier vereinbart, Akkreditierungsanträge von
Journalisten mit den Daten aus dem deutschen Polizeibestand
abzugleichen. Bei zwei Journalisten sprach das BKA...
Artikel-Länge: 3432 Zeichen


