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15.10.2010

BKA handelte rechtswidrig

Bundeskriminalamt sorgte unzulässig für Ausschluß linker Journalisten vom NATO-Gipfel 2009 in Strasbourg. Verwaltungsgericht rügt Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten

Von Frank Brendle
Die Empfehlungen des Bundes­kriminalamtes (BKA) gegenüber der NATO, bestimmte Journalisten nicht zum Gipfeltreffen 2009 in Strasbourg zuzulassen, waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden Anfang Oktober festgestellt. Das BKA hatte vor dem Treffen der Militärs im April 2009 mit dem NATO-Hauptquartier vereinbart, Akkreditierungsanträge von Journalisten mit den Daten aus dem deutschen Polizeibestand abzugleichen. Bei zwei Journalisten sprach das BKA...

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