09.02.2000
Todesfahrt auf Anweisung?
Fünf aufdringliche Fragen an die DB AG zum Zugunglück in Brühl. Von Winfried Wolf (*)
Auch am zweiten Tag nach dem Zugunglück im Bahnhof von Brühl wiegelt das Management der Bahn AG ab. Real gibt es eine Vorverurteilung des Lokführers, so, wenn erklärt wird, 1. beim Management habe es keine Fehler gegeben, 2. an Sicherheit sei nicht gespart worden, 3. an der Unfallstelle habe kein technischer Fehler vorgelegen, 4. der Lokführer habe, entgegen den Anweisungen, vor der Unfallstelle beschleunigt und sei Tempo 122 statt vorgeschriebene 40 km/h gefahren.D...
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