11.06.2010
Koalitionsrecht verteidigt
Ob sich eine Beschäftigtenorganisation Gewerkschaft nennt, entscheiden allein ihre Mitglieder. Berliner Kammergericht hebt Verbotsurteil gegen die FAU auf
Von Jörn Boewe
Ein Unternehmer kann einer Interessenvereinigung von
Beschäftigten nicht untersagen, als »Gewerkschaft«
aufzutreten, auch wenn sie noch nicht tariffähig ist. Die
Selbstbezeichnung ist durch das Recht auf freie
Meinungsäußerung grundgesetzlich geschützt. Zu
diesem Urteil kam das Kammergericht Berlin (so heißt in der
Hauptstadt das Oberlandesgericht) in einer Berufungsverhandlung im
Fall Freie Arbeiterunion (FAU) gegen Neue Babylon GmbH am gestrigen
Donnerstag.
Der V...
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