20.04.2010
Bombenmassaker ohne juristische Folgen
Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und einen Hauptfeldwebel ein
Gut sieben Monate nach dem Bombenmassaker von Kundus hat die
Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen des Verdachts auf ein
Kriegsverbrechen eingestellt. Es liege weder ein Verstoß
gegen das Völkerstrafgesetzbuch noch gegen das deutsche
Strafrecht vor, hieß es zur Begründung.
Die Ermittlungen hatten sich gegen den Oberst Georg Klein sowie den
Hauptfeldwebel Markus Wilhelm gerichtet. Beide waren verantwortlich
dafür, daß bis zu 142 Afghanen – darunter viele
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