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20.04.2010

Bombenmassaker ohne juristische Folgen

Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und einen Hauptfeldwebel ein

Gut sieben Monate nach dem Bombenmassaker von Kundus hat die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen des Verdachts auf ein Kriegsverbrechen eingestellt. Es liege weder ein Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch noch gegen das deutsche Strafrecht vor, hieß es zur Begründung. Die Ermittlungen hatten sich gegen den Oberst Georg Klein sowie den Hauptfeldwebel Markus Wilhelm gerichtet. Beide waren verantwortlich dafür, daß bis zu 142 Afghanen – darunter viele ...

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