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13.03.2010

Dünne Urteilsbegründung im »mg«-Prozeß

Unterstützergruppe kritisiert Richterspruch. Anwälte legen Revision ein

Den Angeklagten im »mg-Prozeß« ist das 100seitige schriftliche Urteil des Berliner Kammergerichts zugestellt worden. Innerhalb von vier Wochen müssen ihre Anwälte die Revision schriftlich beim Bundesgerichtshof (BGH) begründen. Der BGH braucht dann erfahrungsgemäß einige Monate, um darüber zu entscheiden. Das 129-a-Verfahren wegen »Mitgliedschaft in einer kriminiellen Vereinigung« gegen die Kriegsgegner Axel H., Florian L. und Oliver R. fand von September 2008 bis ...

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