13.03.2010
Dünne Urteilsbegründung im »mg«-Prozeß
Unterstützergruppe kritisiert Richterspruch. Anwälte legen Revision ein
Den Angeklagten im »mg-Prozeß« ist das 100seitige
schriftliche Urteil des Berliner Kammergerichts zugestellt worden.
Innerhalb von vier Wochen müssen ihre Anwälte die
Revision schriftlich beim Bundesgerichtshof (BGH) begründen.
Der BGH braucht dann erfahrungsgemäß einige Monate, um
darüber zu entscheiden.
Das 129-a-Verfahren wegen »Mitgliedschaft in einer
kriminiellen Vereinigung« gegen die Kriegsgegner Axel H.,
Florian L. und Oliver R. fand von September 2008 bis ...
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