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10.03.2010

Für immer weggesperrt

Bundesgerichtshof bestätigt erstmals nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Jugendstraftäter. Europäische Richter nennen Regelung menschenrechtswidrig

Von Ulla Jelpke
Ein 32jähriger muß in Haft bleiben, obwohl er seine Jugendstrafe von zehn Jahren verbüßt hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag erstmals die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Jugendstraftäter genehmigt. Der Erste Strafsenat des BGH bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das den Mann als gefährlich für die Allgemeinheit beurteilt hatte. Erst im Dezember vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof für M...

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