10.03.2010
Für immer weggesperrt
Bundesgerichtshof bestätigt erstmals nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Jugendstraftäter. Europäische Richter nennen Regelung menschenrechtswidrig
Von Ulla Jelpke
Ein 32jähriger muß in Haft bleiben, obwohl er seine
Jugendstrafe von zehn Jahren verbüßt hat. Der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag erstmals die
nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen
Jugendstraftäter genehmigt. Der Erste Strafsenat des BGH
bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Regensburg,
das den Mann als gefährlich für die Allgemeinheit
beurteilt hatte.
Erst im Dezember vergangenen Jahres hat der Europäische
Gerichtshof für M...
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