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Exminister: Kein Geld für NPD

Leipzig. Im Streit um die staatliche Förderung eines NPD-nahen Bildungswerks sieht Exbundesminister Jürgen Schmude (SPD) keinen Rechtsanspruch der Partei. »Daß eine Bildungseinrichtung, die das verfassungsfeindliche Gedankengut der NPD verbreiten will, mit öffentlichen Geldern gefördert wird, ist rein rechtlich schlicht ausgeschlossen«, sagte der 73jährige der Leipziger Volkszeitung (Dienstagausgabe). Der Jurist war von 1978 bis 1982 Bundesminister, erst für Bildung und Wissenschaft, ab 1981 für Justiz. »Nur weil die Staatsorgane keinen Verbotsantrag gegen die verfassungswidrige NPD stellten, hat sie noch lange keinen Anspruch auf staatliche Gelder für die Bildungsarbeit«, betonte Schmude. Parteinahe Einrichtungen können gefördert werden, wenn die jeweilige Partei mindestens zwei Wahlperio­den im Bundes- oder Landtag vertreten ist. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.09.2009, Seite 15, Antifaschismus

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