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27.08.2009

Klatsche für AOK Hessen

Bundessozialgericht weist Krankenkasse in die Schranken. Kostenübernahme rechtswidrig verweigert

Krankenkassen müssen die Kosten für die Verabreichung ärztlich verordneter Medikamente durch Pflegedienste übernehmen, auch wenn die Medikamente selbst nicht mehr im Leistungskatalog enthalten sind. Dies entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag, wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) mitteilte. Im verhandelten Fall hatte ein Hausarzt seiner hochbetagten und pflegebedürftigen Patientin im Mai 2006 ein Vitaminpräparat verschrieb...

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