27.08.2009
Klatsche für AOK Hessen
Bundessozialgericht weist Krankenkasse in die Schranken. Kostenübernahme rechtswidrig verweigert
Krankenkassen müssen die Kosten für die Verabreichung
ärztlich verordneter Medikamente durch Pflegedienste
übernehmen, auch wenn die Medikamente selbst nicht mehr im
Leistungskatalog enthalten sind. Dies entschied das
Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag, wie der Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) mitteilte.
Im verhandelten Fall hatte ein Hausarzt seiner hochbetagten und
pflegebedürftigen Patientin im Mai 2006 ein
Vitaminpräparat verschrieb...
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