08.06.2009
Neu erschienen: Seevölkerrecht
Von Franz-Karl Hitze
Eine vertragliche Regelung des internationalen Seerechts wurde
notwendig, nachdem einige Staaten das Gewohnheitsrecht aus dem 17.
Jahrhundert, wonach nationale Küstengewässer auf eine
Breite von drei Seemeilen begrenzt wurden, nicht mehr anerkannten.
Zwischen 1946 und 1950 vergrößerten z.B. Argentinien,
Chile, Peru und Ecuador ihre Küstengewässer auf 200
Seemeilen. Andere Nationen erweiterten ihren Meeresstreifen auf
zwölf Seemeilen. Bis 1967 behielten nur drei Länd...
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