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07.08.1999

Gemeinnützige Arbeit statt Knast

Itzehoer Landgericht kippt Urteil gegen Totalverweigerer. Richter drohte, Nachbarn auszuhorchen

Von Birgit Gärtner
Hundertzwanzig Stunden gemeinnützige Arbeit - diese Auflage verhängte das Landgericht Itzehoe am Freitag gegen den Totalverweigerer Sönke Müller. Die Kammer hatte in zweiter Instanz über ein Urteil des Amtsgerichtes Meldorf vom 2. Februar dieses Jahres zu entscheiden. Damals war der Kriegsdienstverweigerer zu einer Jugendstrafe, der genannten Auflage von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit plus einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, verurteilt worden. Sowohl Müller a...

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