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14.10.2016

Klares Jein zu CETA

Staatsräson vor Verfassung: Karlsruhe gibt Bundesregierung ­grünes Licht für Zustimmung zu Handelsabkommen der EU mit Kanada – unter Auflagen

Von Jana Frielinghaus
Obwohl die Bestimmungen von CETA im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz stehen, darf die Bundesregierung ihre Zustimmung zum Handelsabkommen der EU mit Kanada geben. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag in Karlsruhe mehrere Eilanträge dagegen ab, formulierte allerdings Bedingungen für die Absegnung des Vertrags. Damit wird die Übereinkunft aller Voraussicht nach wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel von Vertretern der EU-Kommiss...

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