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21.08.2015

Essen nach Ermessen

Bundesarbeitsministerium: Sachleistungen für sanktionierte Hartz-IV-Bezieher sind Kannleistungen und decken viele Grundbedürfnisse nicht

Von Susan Bonath
Seit der Einführung von Hartz IV wird um die Sanktionspraxis der Jobcenter gegen säumige »Kunden« gestritten. Gegner mahnen, hier werde grundlos und willkürlich ein zum Überleben unerlässliches, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als »unverfügbar« deklariertes Minimum gekürzt. Befürworter begreifen die Strafen als »Erziehungsauftrag«. Betroffene könnten Sachleistungen, »in der Regel Lebensmittelgutscheine«, beantragen und müssten nicht hungern, rechtfertigt das B...

Artikel-Länge: 4435 Zeichen

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