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26.10.2013

Zwangsweise zum Psychiater

Jobcenter dürfen Erwerbslose nicht unter Androhung von Sanktionen zu medizinischen Behandlungen nötigen, entschied das Sozialgericht Schleswig

Von Susan Bonath
Um dessen »Leistungsfähigkeit zu verbessern«, wollte das Jobcenter Schleswig-Flensburg einen Klienten dazu zwingen, sich psychiatrisch behandeln zu lassen. Damit habe es eindeutig gegen Grundrechte verstoßen, wies das Sozialgericht Schleswig die Behörde jetzt in die Schranken, wie die Rechtsanwältin des Klägers, Luisa Milazzo, informierte. Laut Beschluß vom 22. Oktober ist der Betroffene geringfügig beschäftigt und bekommt zusätzlich Hartz IV. Das Jobcenter habe ih...

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