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28.06.2011

Berliner Antimilitaristen müssen ins Gefängnis

Urteil im »militante-gruppe«-Prozeß bestätigt

Von Sebastian Carlens
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung von drei mutmaßlichen Mitgliedern der »militanten gruppe« (mg) bestätigt. Damit ist ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung und versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel nunmehr rechtskräftig. Den drei Angeklagten wurde zur Last gelegt, als Mitglieder der »militanten gruppe« in der Nacht v...

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