28.06.2011
Berliner Antimilitaristen müssen ins Gefängnis
Urteil im »militante-gruppe«-Prozeß bestätigt
Von Sebastian Carlens
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung von
drei mutmaßlichen Mitgliedern der »militanten
gruppe« (mg) bestätigt. Damit ist ein Urteil des
Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 wegen Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter
Brandstiftung und versuchter Zerstörung wichtiger
Arbeitsmittel nunmehr rechtskräftig.
Den drei Angeklagten wurde zur Last gelegt, als Mitglieder der
»militanten gruppe« in der Nacht v...
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