PM junge Welt: Prozesstermin im Verfahren RBB gegen Verlag 8.Mai GmbH um ausstehende Zahlungen nach gestoppten Werbespots der Tageszeitung junge Welt
Das Landgericht Berlin II entscheidet am Freitag, den 20. Juni 2025, ob die Verlag 8.Mai GmbH für Werbespots der Tageszeitung junge Welt beim RBB zahlen muss, obwohl der Sender im Jahr 2022 die Ausstrahlung mitten in der Kampagne abgebrochen hatte – unter Verweis auf die Klage der Zeitung gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht.
Durch den unangekündigten abrupten Stopp der Ausstrahlung entstand der Verlag 8.Mai GmbH als Herausgeberin der jungen Welt erheblicher ökonomischer Schaden, zumal die Radiospots die wesentliche Säule einer crossmedialen Werbekampagne darstellten. Da der RBB seine Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllte, weigert sich die Verlag 8.Mai GmbH, die Rechnung für die bereits ausgestrahlten Spots zu begleichen. Dagegen klagt der RBB.
Im Mai 2022 hatte der RBB inmitten einer laufenden Werbekampagne auf Radio Eins der jungen Welt mitgeteilt, dass die weitere Ausstrahlung gebuchter Werbespots mit sofortiger Wirkung gestoppt wird. Zuvor hatte der Sender nach interner Prüfung und angemahnter inhaltlicher Änderungen der Ausstrahlung der bestellten Spots allerdings ausdrücklich zugestimmt und für die gebuchte Ausstrahlung aller Spots bereits Rechnung gelegt. Begründet hat der RBB sein Vorgehen mit „zahlreiche Beschwerden bezugnehmend auf die derzeitige Radiowerbung“ der jungen Welt durch Höher an, vor allem aber befinde sich die Zeitung in einem „Rechtsstreit über die Zulässigkeit der Nennung im Verfassungsschutzbericht“.
„Es ist ein Skandal, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender die Tatsache, dass die junge Welt sich mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen ihre geschäftsschädigende Nennung im Verfassungsschutzbericht wehrt, zu massiven Eingriffen in die Presse- und Meinungsfreiheit und die Gewerbe- und Wettbewerbsfreiheit missbraucht. Dass der Sender nun auch noch dafür bezahlt werden will, seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen zu sein, ist einfach nur dreist. Wer ein Auto bestellt und nur vier Räder geliefert bekommt, würde dafür ja auch nicht zahlen wollen. Denn bestellt war ein Auto und nicht vier Räder“, erklärt Dietmar Koschmieder, Geschäftsführer der Verlag 8.Mai GmbH.
„Die Bundesregierung hat offen eingestanden, durch die Nennung der jungen Welt als vermeintlich linksextremistische Bestrebung im Verfassungsschutzbericht die Reichweite der Tageszeitung beschränken und ihr den Nährboden abgraben zu wollen. Die auf den Verfassungsschutz zurückgehende Zensur des Werbespots durch den RBB fügt sich in diese Strategie der Herrschenden ein, eine unbequeme Stimme gegen Kriegskurs, Sozial- und Demokratieabbau mundtot machen zu wollen. Dagegen werden wir uns weiterhin mit rechtlichen Mitteln wehren – notfalls bis auf EU-Ebene“, kommentiert jW-Chefredakteur Nick Brauns.
Der Prozess findet am Freitag, den 20.06.2025 ab 11 Uhr im Sitzungssaal 115, 1. Etage, Tegeler Weg 17-21 in 10589 Berlin statt.