Mehr als eine Drohung
Von Arnold Schölzel
Am 15. Dezember hat die EU-Kommission den ehemaligen Schweizer Oberst im Generalstab und langjährigen Mitarbeiter des militärischen Nachrichtendienstes seines Landes, Jacques Baud, wegen »prorussischer« Propaganda auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Dem in Belgien lebenden Publizisten wurden alle Konten in der EU gesperrt, Reisen über Landesgrenzen hinweg sind untersagt.
Am 8. Januar wurde in Berlin eine Solidaritätserklärung mit Baud veröffentlicht, am selben Tag schrieb der im Mai 2025 sanktionierte Berliner Journalist Hüseyin Doğru auf X, seine Privatbank habe nun sogar seinen Zugang zu einem Existenzminimum von 506 Euro pro Monat blockiert. Damit habe er kein Geld mehr, um seine Familie, darunter zwei Säuglinge, zu ernähren. Am Sonntag berichtete die Schweizer Plattform forumgeopolitica.com, das Außenamt des Landes sei wegen Baud bei der EU vorstellig geworden. Am Dienstag bestätigte das die Schweizer Weltwoche unter Berufung auf die Behörde: »Die Schweizer Botschafterin bei der EU in Brüssel hat am 9. Januar 2026 bei der EU wegen der Sanktionierung von Jacques Baud interveniert.« Der Sprecher des Auswärtigen Amtes bekräftigte am Mittwoch erneut die deutsche Zustimmung zu der Sanktionierung.
Am selben Tag veröffentlichte der emeritierte Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek in Springers Welt eine vernichtende juristische Analyse der EU-Sanktionen. Unter der Überschrift »Eine Drohung an alle Menschen in der EU« fragte er, ob »die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Einschränkung gegeben« sind.
Murswiek stellt dazu zwei Fragen. Die erste lautet: »Handelt es sich bei der Listung auf der EU-Sanktionsliste um eine Strafe?« Antwort: Ja, aber die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen, weil der rechtsstaatliche Grundsatz, dass eine »Strafbarkeit gesetzlich bestimmt sein muss, bevor die Tat begangen wurde«, von der EU aufgehoben worden sei.
Die zweite Frage Murswieks lautet: »Sind die Sanktionen Präventivmaßnahmen?« Das behauptet die EU. Präventive Einschränkungen der Meinungsfreiheit können gerechtfertigt sein, etwa bei Gewaltaufrufen, mit denen Handlungsimpulse gesetzt werden können. Wer aber die Regierung kritisiere, gefährde kein »Rechtsgut«. Murswiek verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009, wonach Einschränkungen der Meinungsfreiheit nicht »gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen« bestimmter Äußerungen erlassen werden dürfen. Das Gericht weiter: »Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichem Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.«
Murswiek schlussfolgert, der EU-Rat habe »diesen fundamentalen Grundsatz« mit der Aufnahme von Jacques Baud auf die Sanktionsliste, »soweit aus der für die Listung gegebenen Begründung ersichtlich, missachtet«. Ihm werde nicht einmal eine Tätigkeit im Auftrag Russlands vorgeworfen, sondern Auftritte in »prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen«, wobei als »prorussisch« bei manchen Politikern schon jeder gelte, der gegen Waffenlieferungen an die Ukraine sei. Murswiek schreibt, es handele sich um »Insinuation und Geraune«.
Vor diesem Hintergrund rechtlicher Willkür hält Murswiek schließlich drittens »die Unverhältnismäßigkeit der Sanktion gegen Baud« fest. Diese erweise sich »als offensichtlicher und schwerwiegender Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip«. Baud müsse unverzüglich von der Sanktionsliste entfernt werden. Tut die EU »dies nicht, wirkt seine Sanktionierung als Drohung an alle Menschen in der EU«. Hüseyin Doğru und andere wissen, dass das mehr als eine Drohung ist.
Baud werde nicht einmal eine Tätigkeit im Auftrag Russlands vorgeworfen, sondern Auftritte in »prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen«, wobei als »prorussisch« bei manchen Politikern schon jeder gelte, der gegen Waffenlieferungen an die Ukraine sei
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Ulf Gerkan aus Hannover (18. Januar 2026 um 18:19 Uhr)Dass erst am 9.1.26 eine kritische Reaktion auf die bereits Mitte Dezember 2025 gegen Baud bzw. die im Mai 2025 gegen die deutschen Staatsbürger Röper, Lipp und Dogru verhängten Sanktionen gedruckt wird, dürfte kaum mit Demokratiefreundlichkeit zu erklären sein. Eher mit der Tatsache, dass am 8.1.26 die Meldung kam, dass Trump allen Käufern von russischem Öl, Gas und Uran mit 500% Zoll drohte (hier https://euromaidanpress.com/2026/01/08/new-sanctions-sledgehammer-500-tariffs-russian-energy-buyers/ incl. Verlinkung des entsprechenden US-Gesetzentwurfes). Während Presseberichte meinten, diese 500%-US-Zölle würden vor allem China oder Indien gelten, ist davon im Gesetzentwurf nichts zu lesen. Damit richten sich die Zölle auch gegen die EU, im Verein mit den 10% Zoll wegen der Soldaten auf Grönland und 25% Zoll wegen Handels mit dem Iran. Ich tippe mal, dass es den Europäern angesichts der Trumpschen Zoll-Bazooka langsam dämmert, dass man sich Trumps Friedensplänen für die Ukraine vielleicht doch besser unterwerfen sollte. Sanktionen nach Artikel 29 EUV können nur einstimmig im EU-Rat beschlossen werden. Deutschland hätte vor der Abstimmung über die Sanktionierung deutscher Staatsbürger einen Blick in das Grundgesetz werfen müssen, ob das überhaupt so einen Beschluss zulässt. Das tut es natürlich nicht. Aber davor hat man – wie auch anderwärts – ganz fest die Augen verschlossen. Ein Recht auf Kritik an der Regierung ist demokratische Essenz, auch und gerade dann, wenn die Regierung vor Realitäten die Augen verschließt. Dann muss es möglich sein, auf die Realitäten hinzuweisen, vom IGH-Urteil zur Sezession des Kosovo über Grundgesetz, EU-Verträge und sonstiges Völkerrecht bis hin zur Gewalteskalation vor dem russischen Kriegseintritt. Dem Frieden ist nicht mit unberechtigten und unbelegten Vorwürfen gedient. Wer die Regierung auf Irrtümer hinweist, ist keine Gefahr für den Frieden, sondern dient ihm vielmehr in bester Weise. Artikel 29 EUV ist da m. E. nicht einschlägig.
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Leserbrief von Capitan Uncino aus Köln (18. Januar 2026 um 15:15 Uhr)Guter Artikel. Es geht bei dieser »technischen Verordnung« der EU-Kommission um erheblich mehr. Die Liste der Sanktionen aus Gründen wie Dissens zum Krieg in der Ukraine, propalästinensischem Aktivismus oder Kritik am postkolonialen Extraktivismus in Afrika und ähnlichen Vorwürfen umfasst heute mindestens 59 Personen und 17 Organisationen, vielleicht mehr. Darunter befinden sich Europäer und Drittstaatsangehörige, deren einziges Vergehen politische Meinungsverschiedenheiten sind. Siehe dazu https://www.pressenza.com/de/2025/12/bruessel-ein-ziviler-administrativer-und-sozialer-tod-droht-durch-entscheidungen-der-europaeischen-kommission/; sowie https://www.selbstbestimmtes-oesterreich.at/artikel/ohne-anklage-rechtlos-gemacht (vom Autor Hannes Hofbauer). In Dogrus Fall wurden offenbar ja selbst die Konten seiner Frau gesperrt (das ist »Sippenhaft«). Die EU geriert sich gerne als »Wertegemeinschaft«, die Presse- und Meinungsfreiheit schützt sowie die Rechtsstaatlichkeit hochhält. Den »Europäern« (aus EU und der Schweiz) auf dieser Sanktionsliste wird aber ohne Anhörung, Anklage, Gerichtsverfahren im Wesentlichen ihr Einkommen und damit ihre Lebensgrundlage entzogen. Jaques Baud Analysen zum Euromaidan, Ukraine/Russland, zunehmende Angriffe auf die »Volksrepubliken« im Donbass – sie stützten sich auf Berichte der OSZE, die nachprüfbar waren. Wenn ein solcher Journalismus quasi als »Kreml-Troll« (wenn nicht Spion) von der EU gebrandmarkt und ohne jegliches rechtsstaatliches Verfahren sanktioniert wird, sagt das ja alles über deren zunehmendes Abgleiten in Autoritarismus. Während die EU-Granden dem US-Präsidenten Trump weiter mit viel Vaseline in den Arsch kriechen wegen dessen Kriegs- und Geopolitik. Soweit ist es wohl, Schölzel hat Recht.
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Leserbrief von Istvan Hidy aus Stuttgart (17. Januar 2026 um 14:08 Uhr)Warnsignal! Jacques Baud wird von der EU nicht wegen nachweisbarer Zusammenarbeit mit einem feindlichen Staat sanktioniert, sondern allein wegen seiner Meinungsäußerungen. Konten gesperrt, Reisen verboten, Existenz bedroht – ohne Gericht, ohne Beweise, ohne Anhörung. Baud hat nie ein offizielles Dokument der EU erhalten. Was hier als »Prävention« verkauft wird, ist faktisch eine Strafe für abweichende politische Ansichten. In einer Demokratie darf Kritik an offiziellen Narrativen nicht automatisch kriminalisiert werden. Der vage Vorwurf der »Desinformation« ersetzt keine rechtsstaatliche Prüfung. Wer gegen Waffenlieferungen an die Ukraine ist oder die offizielle Kriegsdeutung hinterfragt, gerät schnell ins existenzielle Abseits – ausgeliefert den Entscheidungen nichtgewählter Bürokraten. Der Fall Baud ist kein Einzelfall, sondern ein Warnsignal: Wenn Worte und Gedanken zu Sicherheitsrisiken erklärt werden, verliert die Meinungsfreiheit ihren Kern. Die EU zeigt, wie schnell Schutz vor Einflussnahme in ein Instrument politischer Disziplinierung verwandelt werden kann – mit dramatischen Folgen für jede öffentliche Debatte.
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