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Aus: Ausgabe vom 09.01.2026, Seite 3 / Abgeschrieben

Aufruf gegen die Sanktionierung von Oberst Jacques Baud und gegen den Kriegskurs der EU

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Internationaler Solidaritätsaufruf für Jacques Baud

Mit einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung protestiert ein breit aufgestellter Unterzeichnerkreis gegen die Sanktionierung des Militärhistorikers und ehemaligen Obersts der Schweizer Armee Jacques Braud durch die EU. Zu den Unterzeichnern gehören der DKP-Vorsitzende Patrik Köbele, die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen, die Schriftsteller Volker Braun, Christoph Hein und Daniela Dahn, der Musiker Tino Eisbrenner sowie der Chefredakteur der Weltwoche Roger Köppel und der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen:

Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen. Das Grundgesetz legt in Artikel 5 fest: »Eine Zensur findet nicht statt.« Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Ulf G. aus Hannover (12. Januar 2026 um 10:12 Uhr)
    Die EU-Sanktionen gegen EU-Bürger und in der EU lebende Menschen sind ein eklatanter Verstoß nicht nur gegen die Meinungs- und Pressefreiheit, sondern auch gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Der Grundsatz »nulla poena sine lege« (keine Strafe ohne Gesetz) ist ein Grundpfeiler jeder Rechtsstaatlichkeit, der sie von Willkürherrschaft abgrenzt. Im Grundgesetz ist er u. a. im Artikel 103 Abs. 2 enthalten: »Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.« Dass die EU per Sanktion Strafen verhängt, ist zudem ein Bruch der Gewaltenteilung, die ebenfalls im Grundgesetz verankert ist. Strafen werden von Gerichten verhängt, nicht von der Regierung. Im Artikel 20 Abs. 3 GG heißt es: »Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.« Auch die EU steht nicht über diesem Grundsatz; wo überhaupt steht in den EU-Verträgen eine Kompetenz zum Presserecht?! Dass die EU einen sogenannten Rechtsstaatsmechanismus eingerichtet hat und selber gegen rechtsstaatliche Prinzipien massiv verstößt, ist absurd. Weiter im Grundgesetz, in Artikel 19 Abs. 1 heißt es: »Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.« Also nix mit einer lex Baud, einer lex Röper oder einer lex Dogru. Und wenn der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Giese, verkündet: »Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann«, dann muss zweierlei gesagt werden: Die Gesetzgebungsbefugnis liegt nicht bei Herrn Giese, sondern beim deutschen Bundestag, und die schwammige Formulierung des Herrn Giese genügt in keiner Weise den Anforderungen an Bestimmtheit von Gesetzestexten. Dass bei derartigen Rechtsbrüchen »alle« mitmachen, kennt Deutschland aus unseliger Vergangenheit. Leider nix gelernt.

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