Wie gehen Sie juristisch gegen die Sanktionen vor?
Interview: Max Grigutsch
Als Anwalt des von der EU sanktionierten Journalisten Hüseyin Doğru wollten Sie eine einstweilige Verfügung geltend machen, damit die Bank sein gesperrtes Konto wieder freigibt. Was ist der aktuelle Stand?
Mein Mandant wurde am 20. Mai 2025 durch die EU sanktioniert. Das heißt, dass ihm die freie Verfügung über seine Gelder und seine Konten versagt wird. Die zuständige Bundesbank hat ihm jedoch existenzsichernden Zugang auf 506 Euro im Monat zugesichert, mit einem Bescheid von Juni 2025. Das Ganze läuft über ein Konto der Comdirect, die Teil der Commerzbank AG ist, aber immer wieder Schwierigkeiten in der tatsächlichen Umsetzung macht. Die Bank ist rechtlich dazu verpflichtet, Zugang zu 506 Euro im Monat zu geben, was ja schon eklatant wenig ist. Seit dem 7. Januar war es Hüseyin nicht mehr möglich, Bargeld abzuheben oder Geld zu überweisen. Das führt dazu, dass er und seine Familie, also auch seine Frau und die drei kleinen Kinder, in ihrer Existenz bedroht sind. Nach einem anwaltlichen Schreiben vom 8. Januar und einem Eilantrag aufgrund der humanitären Notsituation von Hüseyins Familie hat sich die Bank am Mittwoch schließlich gemeldet, das Konto ist wieder offen. Das heißt, der Eilantrag war insofern erfolgreich, als die Commerzbank gemacht hat, was wir wollten. Wir werden den Antrag jetzt für erledigt erklären. Die Bank wird die Kosten übernehmen müssen. In dem Fall haben wir also gewonnen.
War denn davon auszugehen, dass ansonsten die Behörden aktiv werden?
Das Problem ist, dass es sich um ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Hüseyin und der Bank handelt. Das macht es für ihn als Betroffenen, aber auch für die anwaltliche Vertretung wahnsinnig komplex. Nur die Genehmigung der Behörde heißt nicht, dass die Bank dem unbedingt Folge leistet.
Es war also notwendig, dass Sie aktiv dagegen vorgehen?
Das mussten wir leider erstreiten, was Zeit und Ressourcen kostet und weiter zu einer Zermürbung führt. Man muss diese EU-Maßnahmen gegen Hüseyin und andere im Rahmen der Sanktionspakete gegen Russland auch als Zermürbungstaktik verstehen. Den Betroffenen wird die Teilhabe am sozialen und ökonomischen Leben faktisch unmöglich gemacht. Sie sind gezwungen, einen Großteil ihrer Zeit damit zu verbringen, sich mit Bürokratie herumzuschlagen.
Wie gehen Sie gegen diese Sanktionierung generell vor?
Die Sanktionen greift man auf EU-Ebene auf zweierlei Arten an. Zum einen beim Rat der EU über eine Art Widerspruchsverwaltungsverfahren: Man bittet die EU sozusagen, ihre Entscheidung noch mal zu überdenken. Und gleichzeitig haben wir im Juli 2025 Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. Hüseyins Anwaltsteam hofft, dass es im Laufe dieses Jahres zu einer Entscheidung kommt.
Die Sanktionierung ist nicht das Resultat eines gerichtlichen Urteils.
Auf EU-Ebene ist das ein Verfahren, gegen das man sich nur im nachhinein wehren kann. Es gab keine vorherige Anhörung. Die zugrunde liegende Akte der EU ist den Namen »Akte« im Grunde nicht wert. Das sind lediglich Screenshots von der Social-Media-Aktivität von Hüseyin, die alle von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wir haben es hier mit einem außerrechtlichen Verfahren zu tun.
Was ist der juristische Angriffspunkt?
Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos und offensichtlich politisch motiviert. Die angeblichen Russland-Verbindungen existieren nicht. In der Begründung für die Sanktionierung wird ganz klar auf die Berichterstattung von Hüseyin zum Thema Palästina Bezug genommen. Die Maßnahme dient dazu, einen Journalisten, der die Staatsräson und die Beteiligung Deutschlands und der EU am Genozid in Gaza kritisch hinterfragt, mundtot zu machen. Die EU nutzt die Sanktionspakete gegen Russland, um die Meinungsfreiheit einzuschränken. Auch als Teil einer inneren Mobilmachung hinsichtlich der Kriegsvorbereitungen, also als Testballon, wie man kritische Stimmen, gegen die es keine Strafverfahren gibt, trotzdem mundtot machen kann. Diese Sanktionen sind ein sehr scharfes Schwert der Repression.
Alexander Gorski ist Rechtsanwalt aus Berlin
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