Aufgebot der Szeneanwälte
Von Kristian Stemmler
Sie bereiteten sich laut Ermittlern mit paramilitärischen Trainings auf einen »Systemumsturz« vor, wollten große Gebiete Sachsens mit Waffengewalt »befreien« und dort einen am Hitlerfaschismus ausgerichteten Staat errichten. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am Freitag der Prozess gegen acht Neonazis begonnen, die der rechten Terrorgruppe »Sächsische Separatisten« angehört haben sollen. Die Bundesanwaltschaft hat die jungen Männer im Alter zwischen 22 und 26 Jahren unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und »Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens« angeklagt. Für das Verfahren sind vorerst 67 weitere Termine angesetzt.
Der erste Verhandlungstag begann noch vor Verlesung der Anklage mit dem Antrag eines Verteidigers auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie das Nachrichtenportal Endstation-rechts.de auf der Internetplattform X berichtete, wurde das damit begründet, dass einer der Angeklagten, Jörn S., bei Gründung der Gruppe erst 16 Jahre alt gewesen ist. Die Angeklagten, die aus der Untersuchungshaft in Handschellen vorgeführt wurden, werden von insgesamt 19 Anwälten verteidigt. Einer der Separatisten hat gleich fünf Verteidiger engagiert, die anderen je zwei. Endstations-rechts.de zufolge wimmelt es in der Anwaltstruppe von bekannten Szeneanwälten. Genannt wurden etwa Martin Kohlmann (Freie Sachsen), Peter Richter (Die Heimat) und der Freiburger Anwalt Dubravko Mandic (früher AfD), der auch schon den Faschisten Martin Sellner, den früheren Chef der »Identitären Bewegung Österreichs«, vertreten hat.
Anfang 2024 war das Bundesamt für Verfassungsschutz durch einen Tip der US-amerikanischen Bundespolizei FBI auf die im Februar 2020 auf Initiative von Jörg S. gegründete Bande aufmerksam geworden. Am 5. November 2024 wurden die acht jetzt angeklagten Männer – Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T. – bei einer Razzia in mehreren Orten in Sachsen sowie in Polen festgenommen; die Gruppe wurde damit zerschlagen. Dabei wurden nicht registrierte Schusswaffen, Munition, Schalldämpfer, Patronen für Kalaschnikow-Sturmgewehre und Einzelteile von Kriegswaffen sichergestellt.
Ende August 2025 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage. Laut dieser handelte es sich bei den »Sächsischen Separatisten« um eine zuletzt aus rund 20 Personen bestehende Gruppe, deren Ideologie von »rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen« geprägt sei. Ihre Mitglieder hätten »eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung« der Bundesrepublik. Sie hätten geglaubt, dass Deutschland vor dem »Kollaps« stehe und der »Tag X«, an dem dies geschehe, nah sei. Zu diesem Zeitpunkt wollten sie möglichst große Gebiete Sachsens »erobern« und dort einen Staat errichten. Vertreter der bisherigen staatlichen Ordnung sollten ebenso liquidiert werden wie Juden, Migranten und politische Gegner.
Um sich auf den »Tag X« vorzubereiten, absolvierten die Mitglieder der Gruppe laut Anklage wiederholt paramilitärische Trainings in Kampfausrüstung. Dabei seien vor allem der Häuserkampf, der Kampf mit Schusswaffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge eingeübt worden. Fast alle Angeklagten hätten auf Schießständen in Deutschland, Polen oder Tschechien geübt. Zudem hätten sich die Terroristen »umfangreich« militärische Ausrüstungsgegenstände besorgt, darunter scharfe Munition, Messer, Macheten, Flecktarnkleidung, Gefechtshelme, Gasmasken, ballistische Schutzwesten und Funkgeräte. Die Initiative zur Gründung der Vereinigung ging demnach von Jörg S. aus.
Zu der Gruppierung sollen auch drei AfD-Mitglieder gehört haben. Der sächsische AfD-Landesverband hatte sich nach der Razzia beeilt, jede Verbindung zur Gruppe zu leugnen. Der Angeklagte Kurt H. saß vor seiner Verhaftung für die AfD im Stadtrat von Grimma. Er ist auch wegen versuchten Mordes angeklagt. Bei seiner Festnahme hatte er ein Gewehr gegen einen Polizeibeamten gerichtet, der mit Schüssen aus seiner Dienstwaffe reagierte und H. dabei im Gesicht und Schulterbereich verletzte. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe schloss ihn der AfD-Landesverband Sachsen aus der Partei aus. Laut dpa war zum Prozessauftakt ein AfD-Landtagsabgeordneter unter den Zuhörern.
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