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Aus: Ausgabe vom 01.12.2025, Seite 7 / Ausland
Panafrikanische Konferenz

Afrika fordert Reparationen

Konferenz in Ghana setzt Wiedergutmachung für Kolonialismus und Sklavenhandel erneut auf die Agenda
Von Joaquín Mbomio Bacheng
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Der Panafrikanismus lebt: Delegierte der Konferenz in Accra am 19. November

Afrika will seine Zukunft auf seiner Vergangenheit aufbauen. Das ist der Sinn der »Erklärung von Accra zu reparativer Gerechtigkeit«, die kürzlich von den Delegierten der Panafrikanischen Progressiven Front (FPP) formuliert wurde. Anlässlich des 80. Jahrestages des historischen 5. Panafrikanischen Kongresses vom Oktober 1945 in Manchester, England, fand die internationale Konferenz der panafrikanischen progressiven Kräfte am 18. und 19. November in der ghanaischen Hauptstadt statt. Dieses Mal kamen mehr als 250 Delegierte aus ganz Afrika, der Karibik, Amerika und Europa im Land von Kwame Nkrumah zusammen, um nicht nur die Einheit des Kontinents zu fordern, sondern vor allem auch dieser Vereinigung einen konkreten und sinnvollen Inhalt zu geben.

Ghanas Präsident John Mahama betonte in seiner Rede, dass »unsere Generation mit neuen Formen der Herrschaft konfrontiert ist, von denen einige subtil, andere offensichtlich sind«. Mit anderen Worten: Der Präsident Ghanas kommt zu derselben Einschätzung wie sein Vorgänger Nkrumah vor fast einem Jahrhundert, als dieser die Theorie des Neokolonialismus formulierte. Auch heute noch leidet Afrika unter den negativen Auswirkungen seiner kolonialen Vergangenheit und des Sklavenhandels, der diesen Kontinent jahrhundertelang ausgeblutet hat. Um die Einheit des Kontinents zu stärken, schlug Mahama die Gründung einer »Liga für Bewegungsfreiheit in Afrika« vor. Er bezeichnete es als »eine Schande, dass wir immer noch in die Länder der anderen reisen und um ein Visum bitten müssen«. Der anvisierte Block solle zunächst sieben Staaten umfassen, an deren Führungen er sich offiziell wenden werde, so Mahama.

Die Konferenz von Accra bot den Afrikanern die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass der Wohlstand des Westens auf der Plünderung der natürlichen und menschlichen Ressourcen Afrikas beruht. So diente ein Bericht von Kwesi Pratt Jnr, Mitglied des Koordinierungsausschusses des FPP, mit dem Titel »Reparationen und Rückgabe: Afrikas Position angesichts jahrhundertelanger Ausbeutung« als Grundlage für die Beratungen, nach denen die Delegierten die Erklärung von Accra zu reparativer Gerechtigkeit verabschiedeten. Darin werden die Rückführungen durch die Kolonialherren als »historische, rechtliche und entwicklungspolitische Notwendigkeit« betrachtet und die Schaffung einer »einheitlichen Rechtsinstitution zur Berechnung von Schadenersatz und zur Einreichung von Klagen vor internationalen Gerichten« vorgeschlagen.

»Das unveräußerliche Recht der Afrikaner und Menschen afrikanischer Abstammung auf vollständige Wiedergutmachung« wird bekräftigt. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, sind in Accra konkrete Schritte vereinbart worden, deren Umsetzung unmittelbar beginnen soll. Dazu gehören etwa die Einrichtung eines panafrikanischen Koordinierungsausschusses für Wiedergutmachungsgerechtigkeit, die Erstellung eines Fahrplans für internationale Verhandlungen über Reparationen sowie die Einrichtung eines einheitlichen Wiedergutmachungsfonds und die Prüfung wirtschaftlicher Maßnahmen wie Zölle auf Waren aus ehemaligen Kolonialländern.

Es ist nicht das erste Mal, dass in Afrika die Idee von Reparationen aufkommt. Der wohlhabende nigerianische Geschäftsmann Chief M. K. O. Abiola (1937–1998) vertrat die Ansicht, dass Afrika und seine Diaspora Reparationen für Sklaverei und Kolonialismus erhalten sollten. Er stellte einen kausalen Zusammenhang zwischen der transatlantischen Sklaverei und der sozialen und wirtschaftlichen Lage des Kontinents her und rief zur Solidarität zwischen Afroamerikanern und Afrikanern auf. Vor allem finanzierte und organisierte Chief Abiola 1990 in Lagos die erste Weltkonferenz zum Thema Reparationen, woraufhin in mehreren Ländern, darunter Großbritannien und Jamaika, Reparationskomitees gegründet wurden.

Mit Unterstützung des damaligen nigerianischen Militärpräsidenten Ibrahim Babangida leitete Abiola die 1992 von der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) gegründete Gruppe namhafter Persönlichkeiten (GEP), die das Ziel der Wiedergutmachung gegenüber Afrika als Auftrag hatte. 1993 unterstützte Abiola die erste panafrikanische Konferenz zu Reparationen in Abuja, zu der er sowohl afrikanische Staaten als auch Akteure der panafrikanischen Bewegung wie Dudley Thompson (Jamaika), Bernie Grant (Guyana, Vereinigtes Königreich) oder Abdulrahman Babu (Sansibar, Tansania) mobilisierte. Abiola, der eine der unbekannten afrikanischen Persönlichkeiten des Panafrikanismus des späten 20. Jahrhunderts bleibt, trug dazu bei, das Thema Reparationen zu institutionalisieren und auf die internationale diplomatische Agenda zu setzen.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Ulf G. aus Hannover (2. Dezember 2025 um 13:31 Uhr)
    Eine Ausarbeitung zu den Grundsätzen, nach denen international Reparationen zu leisten sind, ist lange überfällig. Verschiedene Rechtsgrundsätze wirken da durchaus in unterschiedliche Richtungen, pro und contra; das wäre dann gegeneinander abzuwägen. Ich bin mir keiner entsprechenden allgemeingültigen internationalen Verträge bewusst. Somit müsste auf die vielen nationalen Rechtssysteme zurückgegriffen werden, die – soweit kongruent – dann zur gültigen Leitlinie aufgewertet werden könnten. Zunächst ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass nur Schuldige an Geschädigte zu leisten haben. Eine zeitnahe Regelung von Entschädigungsfragen ist deshalb immer besser, als Risiken in Kauf zu nehmen, dass alles irgendwann nur noch von historischem Interesse sein wird. Für den Fall, dass Schuldige und Geschädigte verstorben sind, könnte auf andere Rechtsfiguren wie das Erbrecht zurückgegriffen werden. Im deutschen Recht gibt es noch den Grundsatz der Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung – einerseits. Und andererseits gibt es natürlich Grundsätze der Verjährung. Es gibt u. a. die Pflicht, gutgläubig erworbene Hehlerware entschädigungslos herauszurücken. Und es gibt die Pflicht (§ 138 BGB), Schwächere nicht gnadenlos über den Tisch zu ziehen, was auf die diversen ungleichen Verträge der Nachkolonialzeit vielleicht anwendbar wäre. Derartige Rechtsgrundsätze müssten aus allen Staaten recherchiert werden, um Übereinstimmungen herausarbeiten zu können. Das ist ein Haufen Arbeit. Und wünschenswert wäre natürlich auch eine Kasuistik historischer Vergleichs-Abschlüsse, aufgeschlüsselt nach Schuldverhältnissen und verschiedenen Machtparitäten zwischen den Vertragspartnern. Wär schön, wenn das mal endlich jemand leistet.

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