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Aus: Ausgabe vom 28.11.2025, Seite 7 / Ausland
Marokko

Presseskandal in Marokko

Journalist angegangen: Ethikrat wegen unethischen Verhaltens am Pranger
Von Jörg Tiedjen
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Das Königreich Marokko hat seinen nächsten Skandal. Ausgerechnet eine für die Medien eingesetzte Ethikkommission muss sich Fehlverhalten vorwerfen lassen. Forderungen nach ihrer Auflösung werden immer lauter, am Dienstag erklärte das erste Mitglied seinen Austritt aus dem Gremium. Anlass ist ein Video, das der Journalist Hamid El Mahdaoui am Donnerstag vergangener Woche auf dem Youtube-Kanal seiner Nachrichtenseite Badil (Alternative) präsentierte. Das Leak zeigt, wie sich Mitglieder des Ausschusses über eine Klage Mahdaouis lustig machen, dessen Anwalt als »Clown« verspotten und mit einem Justizbeamten »ein Wörtchen reden« wollen – ein klarer »Eingriff in die Justiz«, wie nun arabische Medien weltweit verbreiten.

In besagtem Verfahren wehrt sich Mahdaoui dagegen, dass ihm wegen früherer Veröffentlichungen die Zulassung als Journalist entzogen wurde. In diesem Zusammenhang läuft gegen ihn auch ein Prozess wegen angeblicher Verleumdung des Justizministers. Mahdaoui zufolge soll dieser in Verbindung mit der Drogenmafia stehen. Doch die Behauptung könnte ihn anderthalb Jahre Haft kosten. Es wäre nicht seine erste Freiheitsstrafe. 2017 war er für drei Jahre hinter Gitter gebracht worden, da er die soziale Bewegung »Hirak« in der Rifregion unterstützt hatte.

Die Affäre trifft das Königreich in einem kritischen Moment. Gerade erst hat es landesweite Proteste niedergeschlagen, die sich unter anderem am Tod mehrerer Frauen nach Geburten mit Kaiserschnitt in einer Klinik in der Stadt Agadir entzündet hatten. Zudem ging es bei den Protesten um unhaltbare Zustände bei Bildung und Gesundheit sowie um Perspektivlosigkeit. Vergangene Woche weckte eine Meldung erneut Empörung. In Salé sei eine Frau vor der Niederkunft in einem Krankenhaus abgewiesen worden. Sie musste in einer Straßenbahn entbinden, das Kind starb. Die Behörden gaben laut Agentur MAP später an, dass die Frau gar nicht in dem betreffenden Hospital gewesen sei und bezeichneten sie als »verwirrt«.

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