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Aus: Ausgabe vom 28.11.2025, Seite 6 / Ausland
USA

Muslimbruderschaft bald auf US-Terrorliste

Vereinigte Staaten: Präsident leitet per Dekret leitet Überprüfung von internationaler Bewegung ein
Von Knut Mellenthin
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Donald Trump will Teile der international tätigen Muslimbruderschaft als »Ausländische Terrororganisationen« (FTO) und »Besonders gekennzeichnete globale Terroristen« (SDGT) ächten lassen. Ein dazu erforderliches Verfahren leitete der US-Präsident am Montag mit der Unterzeichnung eines Dekrets ein. Damit sind der Außenminister und der Finanzminister beauftragt, unter beratender Hinzuziehung des Generalstaatsanwalts, der zugleich das Justizministerium leitet, und der leitenden Koordinatorin aller Geheimdienste der USA, zu prüfen, ob Organisationseinheiten der Muslimbruderschaft, »wie etwa die im Libanon, in Ägypten und Jordanien«, die Voraussetzungen erfüllen, in diese Listen aufgenommen zu werden. Dazu sollen die beiden Minister innerhalb von 30 Tagen einen Bericht präsentieren und spätestens 45 Tage nach dessen Vorlage aktiv werden.

»Letztendliches Ziel der Anordnung« sei es, »das Potential und die operativen Tätigkeiten der bezeichneten Teile auszuschalten, ihnen ihre Ressourcen zu entziehen und jede Gefahr zu beenden, die von ihnen für Staatsangehörige der USA und die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten ausgeht«, heißt es in einem gleichzeitig mit der Anweisung veröffentlichten sogenannten Fact Sheet. Präsident Trump setze damit seine Politik fort, »durch robuste Antiterrormaßnahmen die amerikanische Sicherheit zu gewährleisten und die US-Interessen im Ausland zu verteidigen«. So habe er im Januar das Verfahren zur Kennzeichnung der jemenitischen Ansarollah, oft auch Huthis genannt, als FTO in Gang gebracht. Im Februar habe das Außenministerium acht in Venezuela und anderen Staaten Südamerikas aktive Drogenkartelle auf die Liste der FTOs und SDGTs gesetzt. Im Juni habe der Präsident eine Proklamation unterschrieben, »um die Einreise aus Ländern, die eine Geschichte des Terrorismus oder anderer Gesetzlosigkeit haben, zu unterbinden«. Betroffen sind von diesem Erlass unter anderem Kuba, Venezuela, Haiti, Iran und mehrere afrikanische Länder.

Mit seinem Dekret vom Montag knüpft Trump an seine erste Amtszeit an. Nach einem Besuch des ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah Al-Sisi am 9. April 2019 hatte die US-Regierung ihre Suche nach Sanktionsmöglichkeiten gegen die Muslimbruderschaft, deren Herrschaft das ägyptische Militär 2013 durch einen Staatsstreich unter Sisis Führung beendete, intensiviert. In der Administration setzte sich aber damals die Ansicht durch, dass die Muslimbruderschaft keine monolithische Einheit darstelle und dass es kontraproduktiv wäre, sie insgesamt als »Terrororganisation« zu ächten. Dieser Einschätzung trägt der jetzt von Trump gewählte Weg Rechnung.

Schon am 18. November hatte der republikanische Gouverneur des Bundesstaates Texas, Greg Abbott, eine Erklärung unterschrieben, die sehr viel weiter geht als die nun veröffentlichte Anordnung des Präsidenten: Sie schreibt nicht nur die Kennzeichnung der gesamten Muslimbruderschaft als »ausländische Terrororganisation und transnationale kriminelle Organisation« vor, sondern weist auch der Organisation Council on American-Islamic Relations (CAIR) diesen Status zu. »Die Muslimbruderschaft und CAIR haben seit langem ihre Ziele klargemacht: gewaltsam die Gesetze der Scharia einzuführen und die ›Weltherrschaft‹ des Islam zu errichten«, begründete Abbott seinen Schritt. Zugleich warf er ihnen vor, »Terrorismus rund um die Welt« zu unterstützen.

In Wirklichkeit sind diese Vorwürfe gegen CAIR sachlich unbegründet. Die amtlich als gemeinnützig anerkannte Organisation ist die größte politische und juristische Bürgerrechts- und Interessenvertretung der in den USA lebenden Muslime. Experten bestreiten außerdem grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Einstufung einer Organisation, die nicht im Ausland tätig ist, als »Ausländische Terrororganisation«. CAIR hat Klage gegen Abbott eingereicht, da sein Erlass »verfassungswidrig und diffamierend« sei.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Martin M. aus Paris (27. November 2025 um 21:26 Uhr)
    Derweil ist der syrische Terrorist und Mörder Ahmed Al-Scharaa (Al-Dscholani) von der Terrorliste genommen worden. Krass.

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