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Rüstungsexporte nach Israel: Beschwerde abgewiesen

Kassel. Ein Palästinenser ist mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel vorzugehen. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen wies am Freitag eine Beschwerde, die gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main gerichtet war, zurück. Der 6. Senat begründete die Ablehnung mit fehlenden prozessrechtlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung in einem Eilrechtsschutzverfahren. Deshalb sei es auf die Frage, ob das Vorgehen Israels in Gaza als völker- beziehungsweise menschenrechtswidrig angesehen werden müsse, nicht mehr entscheidungserheblich angekommen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.09.2025, Seite 2, Inland

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