25.11.2025
Radiorazzia verboten
Von Pierre Deason-Tomory
Die Pressefreiheit gilt auch für kritische Medien und ihre Macher. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 3. November den baden-württembergischen Behörden ins Stammbuch geschrieben. Im Januar 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Redaktion des Freien Radio Dreyeckland und die Wohnungen zweier seiner Redakteure durchsuchen lassen, weil die Kollegen in einem Beitrag die Archivseite der Plattform linksunten.indymedia verlinkt hatten und so angeblich eine »ve...
Artikel-Länge: 3503 Zeichen


