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29.09.20253 Leserbriefe
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Bericht: Pflegestufe 1 soll wegfallen
Berlin. Angesichts der Finanzierungslücke von rund zwei Milliarden Euro in der gesetzlichen Pflegeversicherung 2026 wird einem Medienbericht zufolge in der Bundesregierung über die Streichung des Pflegegrads 1 diskutiert. Die Kürzung sei eine mögliche Maßnahme zur Konsolidierung der Finanzlage, berichtete die Bild am Sonntag. Ende 2024 waren demnach rund 863.000 Menschen in Pflegegrad 1 eingestuft. Dessen Streichung würde demnach pro Jahr etwa 1,8 Milliarden Euro einsparen.
Die SPD hat diese Überlegungen am Sonntag klar zurückgewiesen. Als SPD-Fraktion verwahre man sich entschieden gegen Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung, teilte der gesundheitspolitische Sprecher Christos Pantazis auf Anfrage mit. Patientenschützer, Sozialverbände und die Grünen warnen ebenfalls vor solchen Gedankenspielen. (AFP/jW)
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Reinhard Hopp aus Berlin 29. Sept. 2025 um 14:12 UhrDie nach Wegfall des Pflegegrades 1 dann ja nicht mehr pflegebedürftigen 863.000 fitten Oldies können ja dann die Grufties mit dem Pflegegrad 2 versorgen. Und diese – da nunmehr ja bestens betreut – kümmern sich wiederum um die bereits Scheintoten im Endstadium. So senken wir sukzessive und nachhaltig die enormen Kosten bis hin zum Exitus aller Beteiligten (und des gesamten Systems). Und die privaten Zuzahlungen können dennoch bei nur € 4.000 pro Monat bis auf Weiteres stabil bleiben. – Toll!
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B.S. aus Ammerland 28. Sept. 2025 um 21:33 UhrMerz, Spahn, Linnemann . . . . . . also jene, die die Arbeit nicht erfunden haben, aber gerne darüber schwadronieren . . . für sie fest, einen Teil der Gesellschaft kann man beruhigt über die Klinge springen lassen. Hauptsache, die Reichen werden reicher ! Und überhaupt nach CDU/CSU Lesart : »Hunde wollt ihr ewig leben . . .?«
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Onlineabonnent*in Heinrich H. aus S. 28. Sept. 2025 um 20:38 UhrSpahn'scher Algorithmus: Pflegestufe N ist keine Pflegestufe und entfällt deshalb. Aus Pflegestufe N+1 wird Pflegestufe N. 1 = N < ∞.>
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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