Erpressung statt Diplomatie
Von Knut Mellenthin
Das BRD-Außenministerium hat am Donnerstag alle deutschen Staatsbürger, die sich im Iran aufhalten, zum Verlassen des Landes aufgefordert und gleichzeitig seine Warnung vor Reisen in die Islamische Republik verschärft. Begründet wird diese Maßnahme mit der am selben Tag erfolgten Ankündigung der Staatengruppe »E 3« – bestehend aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien –, den sogenannten Snapback-Mechanismus auszulösen, der Teil des Wiener Abkommens mit Teheran vom 14. Juli 2015 ist. Dieses, bekannt unter der englischen Abkürzung JCPOA, sieht zeitlich befristete Beschränkungen des zivilen iranischen Atomprogramms und im Gegenzug die Nichtanwendung vieler Wirtschaftssanktionen, insbesondere der USA, gegen die Islamische Republik vor.
Teil des Pakets ist die am 20. Juli 2015 beschlossene Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats. Sie milderte mehrere Strafmaßnahmen ab, die das Gremium in den Jahren 2006 bis 2010 mit Zustimmung oder Enthaltung der Vetomächte Russland und China über die Islamische Republik verhängt hatte. Nach wenigen Jahren sollten diese sogar ganz aufgehoben werden. Aber mit dem »Snapback-Mechanismus« ist eine Notbremse eingebaut: Jeder Partner des JCPOA kann jederzeit die Wiederinkraftsetzung aller früheren UN-Sanktionen gegen Iran durchsetzen. Dafür ist keine stichhaltige Begründung notwendig, und die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates können kein Veto dagegen einlegen.
Doch es gibt ein Problem: Die Resolution 2231 erlaubt diesen Trick nur noch bis zum 18. Oktober dieses Jahres. Die »E 3«-Staaten drohen seit Monaten mit der »Notbremse«, falls Teheran nicht die geforderten Zugeständnisse macht. Bis Ende August mussten die Europäer sich entscheiden, den mehrwöchigen Prozess des sogenannten Streitschlichtungsmechanismus einzuleiten, der dem »Snapback« vorangehen muss. Am Donnerstag teilten die »E 3« dem derzeitigen Präsidenten des UN-Sicherheitsrats, Eloy Alfaro de Alba aus Panama, und der Öffentlichkeit mit, dass sie den Mechanismus einsetzen wollen. Damit hat ein 30tägiger Countdown begonnen; in dieser Zeit könnte Teheran rein theoretisch die Rückkehr der UN-Sanktionen noch durch Nachgeben verhindern.
Das ist äußerst unwahrscheinlich: Das iranische Außenministerium hat am Donnerstag sofort erklärt, dass der Schritt der »E 3« »illegal und ohne rechtliche Grundlage« sei. Die Islamische Republik werde darauf angemessen antworten. Insbesondere werde der Einsatz des »Snapback-Mechanismus« durch die Europäer die Zusammenarbeit Irans mit der Internationalen Atomenergiebehörde in Wien, einer Unterorganisation der UNO, beeinträchtigen. Iran argumentiert, dass die »E 3« keine Partner des Wiener Abkommens mehr seien und sich daher nicht auf den Mechanismus berufen könnten, weil sie praktisch nichts gegen die Kündigung des JCOA durch Donald Trump im Mai 2018 unternommen hätten.
Genau betrachtet, ist das Blatt der »E 3« schwach: Erstens enthalten die früheren Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats keine Sanktionen gegen die iranische Wirtschaft wie etwa den Erdölexport, sondern lediglich ein Waffenembargo und Verbote, Iran Material für sein Atomprogramm oder ballistische Raketen zu liefern. Zweitens kritisieren Russland und China das Vorgehen der »E 3«. Praktisch würden sie sich voraussichtlich nicht an die früheren Strafmaßnahmen des Sicherheitsrats halten. Und über Durchsetzungsinstrumente verfügt das Gremium nicht. Der erpresserische Akt der »E 3« würde ins Leere laufen.
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