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Aus: Ausgabe vom 28.08.2025, Seite 4 / Inland
Folterstaat Türkei

Abschiebung gestoppt

Eilentscheid für Kurden Mehmet Çakas
Von Nick Brauns
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Mahnwache für Mehmet Çakas

Die für Donnerstag angesetzte Abschiebung des kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas in die Türkei ist durch eine gerichtliche Eilentscheidung vorläufig verhindert worden. Das teilte das Anwaltsteam des in der JVA Uelzen inhaftierten Kurden am Mittwoch mit. Demnach habe das Verwaltungsgericht Lüneburg die Abschiebung des 45jährigen vorläufig untersagt. Eine endgültige Entscheidung soll am 8. September von diesem Gericht getroffen werden.

Çakas war 2022 von Italien an Deutschland ausgeliefert und im April 2024 vom Oberlandesgericht Celle wegen angeblicher Kadertätigkeit für die als ausländische terroristische Vereinigung gelistete Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Strafe wäre regulär im Oktober verbüßt gewesen, wurde aber von der Generalstaatsanwaltschaft Celle vorzeitig zur Abschiebung ausgesetzt. Auf Drängen der Ausländerbehörde und des niedersächsischen Innenministeriums sollte Çakas am 28. August in die Türkei ausgewiesen werden. Dort drohen ihm nach Ansicht seiner Anwälte Folter, ein unfaires Gerichtsverfahren und eine verschärfte lebenslange Freiheitsstrafe. Die Abschiebung war zudem trotz eines laufenden Gerichtsverfahrens gegen diese Entscheidung verfügt worden. Mit Mahnwachen in mehreren deutschen Städten, einer Onlinepetition und einem von Abgeordneten, Gewerkschaftern und Künstlern gezeichneten offenen Brief war in den vergangenen Wochen gegen einen solchen gefährlichen Präzedenzfall protestiert worden.

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