Verfassungsbeschwerde gegen Regeln für Polizei-Software
München/Karlsruhe. Die gesetzlichen Regeln, die in Bayern den Einsatz einer Polizei-Software der US-Firma Palantir ermöglichen, sollen bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Verein »Gesellschaft für Freiheitsrechte« (GFF) teilte am Mittwoch mit, dass er mit weiteren Beteiligten Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Programms eingelegt hat. Die massenhafte Auswertung von Daten verletze unter anderem das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen, sowie das Fernmeldegeheimnis. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2023 in einem Urteil Grenzen für den Einsatz solcher Analyseprogramme gezogen – damals nach Beschwerden gegen die Praxis in Hessen und Hamburg. Die GFF kritisierte, Bayern halte sich nun nicht an die vom Gericht formulierten Regeln. (dpa/jW)
Hinweis:
In einer früheren Version des auf eine dpa-Meldung zurückgehenden Beitrags hieß es, die Verfassungsbeschwerde richte sich gegen die Software. Richtig ist, dass sich die Verfassungsbeschwerde nicht gegen die Software sondern gegen die gesetzliche Grundlage für deren Einsatz richtet, wie dpa zwischenzeitlich korrigiert hat. (jW)
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