Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Gegründet 1947 Montag, 17. Juni 2024, Nr. 138
Die junge Welt wird von 2788 GenossInnen herausgegeben
Jetzt zwei Wochen gratis testen. Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Aus: Ausgabe vom 25.05.2024, Seite 5 / Inland
Globaler Umweltschutz

Meilenstein für Meeresschutz

Hamburg: Seegerichtshof nennt anthropogene Treibhausgasemissionen Meeresverschmutzung. BRD und andere Verantwortliche schweigen
Von Burkhard Ilschner
5.JPG
Zahlreiche Inselstaaten sind heute akut vom Meeresspiegelanstieg bedroht

Der Internationale Seegerichtshof (ITLOS) lässt keine Zweifel: »Anthropogene Treibhausgasemissionen stellen eine Meeresverschmutzung im Sinne des Paragraphen 1, Absatz 1, Satz 4 des UN-Seerechtsübereinkommens dar«, heißt es sinngemäß im ersten Satz eines Gutachtens, das er am Dienstag in Hamburg verkündete. Diese Kernaussage scheint geeignet, die globalen Debatten um Klimaschutz gehörig aufzumischen.

Aus dieser Festlegung ergibt sich nach einstimmiger Interpretation des Gerichts aus dem Seerechtsübereinkommen (United Nations Convention on the Law of the Sea – UNCLOS) die »spezifische Verpflichtung« der Vertragsstaaten, »alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um (diese) Meeresverschmutzung (…) zu verhindern, zu verringern und zu kontrollieren«. Die Entscheidung gilt als weitreichend, insbesondere, weil sie so eindeutig formuliert worden ist.
Im Oktober 2021 hatten Antigua und Barbuda (Karibik) sowie Tuvalu (Pazifik) im Vorfeld der Weltklimakonferenz von Glasgow (COP26) ein internationales Bündnis der vom Meeresspiegelanstieg bedrohten Inselstaaten gegründet, um den Klimawandel als dessen Ursache juristisch feststellen zu lassen und zu bekämpfen. Dieser Commission of Small Island States on Climate Change and International Law (COSIS) gehören derzeit auch die Bahamas, die Karibikstaaten St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, St. Kitts und Nevis sowie aus dem Pazifik Niue, Palau und Vanuatu an. 2022 hatte COSIS als ersten Schritt beim Hamburger Gerichtshof eine Rechtsauskunft beantragt, ob Treibhausgasemissionen unter UNCLOS als Verschmutzung einzustufen seien und welche Folgen sich daraus ergäben.

Vielfach wird in Medien die aktuelle Entscheidung als »Urteil« bezeichnet. Das allerdings ist juristisch so nicht haltbar: Der Gerichtshof kann Urteile nur sprechen in konkreten Einzelfallklagen. Rechtsexperten sind dennoch überzeugt, dass die gewählte Form eines Rechtsgutachtens nicht nur künftige Fallentscheidungen des ITLOS prägt, sondern auch Verfahren anderer Instanzen beeinflussen wird (COSIS hat beispielsweise auch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag angerufen). Den 169 Staaten, die UNCLOS bislang ratifiziert haben, gibt ITLOS vor, dass andere Abkommen wie etwa das Pariser Klimaabkommen von 2015 sie von den definierten Verpflichtungen nicht entbinden.

Das gilt somit auch für Deutschland und die EU, nicht aber für die USA, die UNCLOS bis heute nicht anerkennen. Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass laut seiner Auslegung von UNCLOS nicht nur Schutz, sondern auch Wiederherstellung geschädigter maritimer Lebensräume sowie Entschädigung betroffener Länder und deren finanzielle Unterstützung bei Abwehr von Klimawandelfolgen verpflichtend seien.

Von potentiell betroffenen Verantwortlichen scheint es bislang keine Reaktionen zu geben. Das schließt sowohl die deutsche Regierung als auch die im Wahlkampf befindliche EU-Kommission oder europäische Einzelstaaten ein. Für COSIS nannte der kanadische Jurist Payam Akhavan die Hamburger Entscheidung einen »historischen juristischen Sieg für die kleinen Inselstaaten«. Die großen Verschmutzer müssten katastrophale Schäden für kleine Inselstaaten verhindern – und wenn sie das nicht tun, für die Verluste und Schäden aufkommen.

Von Umweltschutzseite lobte neben Greenpeace und WWF etwa Meeresbiologe James Kerry für die Schweizer Organisation Ocean Care, dass das Gericht in seiner Entscheidung ausdrücklich den Vorsorgeansatz betont habe. Daraus ergebe sich die Verpflichtung, auch die kumulativen Auswirkungen jedweder Maßnahme zu berücksichtigen. Für das Forum Nachhaltig Wirtschaften aus München nannte Marie Biermann den ITLOS-Spruch einen »Meilenstein« und »wichtigen Präzedenzfall für den künftigen klimarechtlichen Diskurs«. Gleichzeitig kritisierte sie das Fehlen konkreter Maßnahmen. Diese Erwartung allerdings dürfte die Kompetenz des Gerichts übersteigen.

2 Wochen kostenlos testen

Die Grenzen in Europa wurden bereits 1999 durch militärische Gewalt verschoben. Heute wie damals berichtet die Tageszeitung junge Welt über Aufrüstung und mediales Kriegsgetrommel. Kriegstüchtigkeit wird zur neuen Normalität erklärt. Nicht mit uns!

Informieren Sie sich durch die junge Welt: Testen Sie für zwei Wochen die gedruckte Zeitung. Sie bekommen sie kostenlos in Ihren Briefkasten. Das Angebot endet automatisch und muss nicht abbestellt werden.

Ähnliche:

  • Als Angriffsziel nach US-Lesart legitim: Die kubanische Botschaf...
    11.05.2024

    Gefährliche Botschaft

    Anschlag mit Sturmgewehr auf kubanische Vertretung in Washington 2020: Attentäter wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen
  • IS-Mitglieder in einem Gefängnis der Autonomieverwaltung im osts...
    17.06.2023

    Tribunal gegen den IS

    Autonomieverwaltung will gefangene Dschihadisten vor Gericht stellen. Türkei intensiviert Angriffe auf Nordsyrien
  • Polizeibeamte sehen das Dokumentieren von Einsätzen nicht gern (...
    10.03.2021

    Einstellung im Fall Plogstedt

    Hamburg: Staatsanwaltschaft stoppt Verfahren gegen Zeugen wegen Filmens von Polizeieinsatz

Mehr aus: Inland