Kinder an den Grenzen
Von Yaro Allisat
Eigentlich sollen, so zumindest die Theorie, minderjährige, unbegleitete Geflüchtete in der EU besonders geschützt sein. Sie fallen nicht unter die Dublin-Verordnungen, dürfen an den Grenzen nicht zurückgewiesen und später nicht abgeschoben werden. Eigentlich. Dass in der Praxis auch junge Kinder an den EU-Außengrenzen von »Pushbacks« betroffen sind, ist bekannt. Zur Altersfeststellung führen beinahe alle EU-Staaten medizinische Untersuchungen von eher zweifelhaftem Erkenntniswert durch. Tatsächlich gibt es keinen Test, mit dem das Alter zweifelsfrei festgestellt werden kann. Nichtsdestoweniger will Polen solche Verfahren – darunter auch zahnmedizinische und radiologische Methoden – bald in einem neuen Gesetz »zur Bekämpfung des Menschenhandels« fixieren. Die NGO »Ärzte ohne Grenzen« (Médecins Sans Frontières, MSF) warnt vor den Folgen für die Kinder.
Die polnische Regierung hatte von März bis November 2025 die Möglichkeit zur Beantragung von Asyl für Menschen, die über Belarus einreisten, ausgesetzt. Schon da sprachen Beobachter von einem potentiellen Verstoß gegen EU- und Völkerrecht. Theoretisch waren besonders schutzbedürftige Personen – neben Minderjährigen auch Schwangere, Senioren und Kranke – von dem Aufnahmestopp ausgenommen. Damit oblag es jedoch den Grenzbeamten, zu entscheiden, ob jemand einem Altersfeststellungsverfahren unterzogen wird, nachdem er im Grenzgebiet – oft im Wald, einer von Sprachbarrieren geprägten Stresssituation und ohne Zeugen – aufgegriffen worden war.
»In der Vergangenheit wurden uns Fälle von Jugendlichen gemeldet, die kurz nach einem Altersgutachten direkt aus dem Krankenhaus nach Belarus zurückgeschickt wurden, obwohl sie noch Gipsverbände und Bandagen trugen«, so Alice Silvestro, medizinische Koordinatorin von MSF in Polen, in einer Mitteilung. Um die Minder- oder Volljährigkeit nachzuweisen, seien die Geflüchteten teils gesundheitsschädlichen Methoden ausgesetzt. »Zu diesen Verfahren gehörte auch der Einsatz ionisierender Strahlung, was nicht nur wissenschaftlich unzuverlässig ist, sondern auch dem Grundprinzip widerspricht, im besten medizinischen Interesse des Kindes zu handeln«, heißt es seitens MSF weiter.
Im Bericht »Age as a Verdict« (Alters als Urteil) argumentiert MSF ferner, dass die angewandten Altersfeststellungsverfahren nicht nur medizinisch und ethisch fragwürdig sind, sondern die Kinder auch in ihren grundsätzlichen Rechten verletzen. Nach der neuen EU-Asylverfahrensverordnung, Teil der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die bis Juni dieses Jahres umgesetzt sein soll, soll die Altersbestimmung in einem gestuften Prozess erfolgen. An deren Beginn sollen weniger invasive Methoden, wie zum Beispiel eine psychosoziale Bewertung, stehen. Medizinisch-invasive Untersuchungen dürften demnach erst angewandt werden, wenn begründete Zweifel am Alter bestehen bleiben, und auch dann müsste bevorzugt mit weniger drastischen Methoden gearbeitet werden. Ganz praktisch wäre also die Strahlenmedizin eher das letzte Mittel der Wahl.
MSF ist besorgt, dass beim neuen polnischen Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel allein auf die aus staatlicher Sicht recht bequemen medizinischen Tests gesetzt werden könnte. Die NGO fordert statt dessen »ganzheitliche Verfahren, die vom Schutz des Kindes ausgehen und die Vermutung der Minderjährigkeit achten«. »Kinder müssen geschützt werden, anstatt sie zusätzlichem Leid auszusetzen«, sagte Uriel Mazzoli, der für die Organisation als Projektkoordinator tätig ist.
Generell bleibt die Situation für Schutzsuchende in Polen äußerst angespannt: Dort aktive NGOs bezeichnen das Grenzgebiet zu Belarus als humanitäre Krisenzone, regelmäßig fänden dort sogenannte Pushbacks statt. Die Regierung beharrt indes auf ihrem Antimigrationskurs und weiß dabei die übrigen EU-Staaten hinter sich, die zur Menschenrechtssituation an den Landesgrenzen schweigen. Auch die BRD schiebt im Dublin-Verfahren weiterhin nach Polen ab, obwohl den Betroffenen dort die Internierung in geschlossenen Abschiebelagern droht.
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