Medienhaus unterliegt nach AfD-Klage
Von Marc Bebenroth
Der bürgerliche Medienzirkus ist weitergezogen. Die für bundesweite Großdemonstrationen des politischen Vorfelds von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mobilisierten Gemüter werden längst durch andere Themen erhitzt. Nur die Justiz ist noch mit dem als große Enthüllungsgeschichte aufbereiteten Correctiv-Bericht über ein privates Treffen von Kapitalisten, CDU- und AfD-Politikern sowie neurechten Ideologen in Potsdam befasst. Am 10. Januar 2024 hatte das liberale Medienhaus im Bericht »Geheimplan gegen Deutschland« über die Zusammenkunft vom 25. November 2023 in einem Hotel berichtet. Gegen Passagen in dem Bericht hatte unter anderem die AfD-Bundestagsabgeordnete Rosa Gerrit Huy geklagt. Das Landgericht Berlin II hat ihr nun recht gegeben.
Correctiv ist damit laut dem am Dienstag nach Redaktionsschluss dieser Zeitung verkündeten Urteilstenor die Behauptung untersagt, es sei in Potsdam um einen »Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger« gegangen, wie das Fachportal Legal Tribune Online (LGO) am Mittwoch berichtete. Ebenfalls untersagt ist dem Medienhaus die Passage über eine »Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern«, die im Rahmen des Treffens mit dem Kopf der »Identitären Bewegung Österreichs«, Martin Sellner, zur »Remigration« unerwünschter Ausländer oder sogenannter Doppelstaatler besprochen worden sei. Der frühere Neonaziagitator Erik Ahrens war als Kronzeuge für Correctiv aufgetreten. Dem Bericht zufolge erklärte das Gericht eine Aussage von Ahrens für unzulässig.
Neben der genannten Formulierung von einem »Masterplan« untersagte das Gericht die Einordnung jenes Plans als verfassungswidrig. Im Correctiv-Bericht war in einer Art Fazit die Rede von einem Plan, »um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen«. Dabei handele es sich durchaus um eine Meinungsäußerung, habe das Gericht entschieden. Allerdings fehlten dafür »tatsächliche Anknüpfungstatsachen«, da der »Masterplan« falsch dargestellt worden sei.
Klägerin Huy war am Dienstag zur mündlichen Verhandlung geladen und äußerte sich zur sogenannten eidesstattlichen Erklärung von Ahrens, die Correctiv parallel zum eigentlichen Bericht über das Potsdamer Treffen gesondert veröffentlicht hatte. Darin erklärte er, Huy habe bei dem Treffen vorgeschlagen, »Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ›wieder wegzunehmen‹«. Huy wiederum sagte vor Gericht aus, ihr sei es lediglich um den Entzug einer zweiten Staatsbürgerschaft nach strafbarem Verhalten gegangen.
»Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg«, teilte Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels am Dienstag abend der dpa mit. »Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen«, erklärte er. Der Anwalt der AfD-Abgeordneten sah sich darin bestätigt, dass »Kernaussagen als Tatsachenbehauptung verstanden werden«.
Wenige Tage vor dem Gerichtstermin in Berlin hatte das Medienhaus mitgeteilt, dass der Umstand, wonach sich Schriftsätze dieser Klägerin vor diesem Gericht mit denen einer anderen vor einem anderen Gericht sehr ähneln würden, auf ein »naheliegendes Motiv« schließen lasse: »Rechtliche Schritte werden wiederholt, um unabhängige Medien zu zermürben und die Wahrnehmung substantieller Recherchen gezielt zu beeinflussen«, heißt es in einer Mitteilung vom 13. März. Huys Klage richte sich nicht gegen »die faktisch belegten Kernaussagen der Recherche«, sondern wolle die Aufmerksamkeit von den Inhalten des Potsdamer Treffens und ähnlicher »Remigrations«-Runden ablenken sowie Correctiv öffentlich diskreditieren. Justus von Daniels kündigte noch am Dienstag an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
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