Le Pen vor dem Aus
Von Bernard Schmid, Paris
Marine Le Pen hatte sich das anders vorgestellt. Etwas Bedauern ausdrücken, ein bisschen Selbstkritik zulassen, aber das Wesentliche leugnen: So lautete ihre Verteidigungslinie in dem Prozess, in dem es um die Berufung gegen das Urteil vom 31. März 2025 ging. Das hat insofern nicht funktioniert, als die Forderung der Staatsanwaltschaft, die am Dienstag abend bekannt wurde, zwar unterhalb des Strafmaßes in erster Instanz liegt, aber die 57jährige dennoch daran hindern könnte, zum vierten Mal nach 2012, 2017 und 2022 für die extreme Rechte zur kommenden Präsidentschaftswahl in Frankreich in gut einem Jahr anzutreten.
In dem Berufungsverfahren, dessen Gerichtsanhörungen – sie begannen am 13. Januar – am Donnerstag kommender Woche abgeschlossen sein werden, fällt das Urteil voraussichtlich im Frühsommer. Es geht in der Sache um den Vorwurf, der frühere Front National, dessen Name 2018 in Rassemblement National (RN) geändert worden ist, habe Dutzende Mitarbeiter zum Schein im EU-Parlament beschäftigt und von diesem bezahlen lassen. In Wirklichkeit hätten sie aber vor allem inländische Parteiarbeit geleistet.
Die von Staatsanwältin Marie-Suzanne Le Quéau am Dienstag geforderte Strafe fällt zunächst milder aus als die in erster Instanz: vier Jahre Haft wie damals, aber mit einem Anteil von einem Jahr ohne Bewährung unter elektronischer Fußfessel statt zuvor zwei. Und eine fünfjährige Sperre beim passiven Wahlrecht, nur diesmal ohne die Anordnung einer sofortigen Strafvollstreckung. Dies lässt Le Pen im Prinzip noch den Ausweg offen, vor der Cour de cassation, dem Obersten Gericht in Straf- und Zivilsachen, in Berufung zu gehen. Und dann zu hoffen, dass dieses sich lange genug Zeit lässt, um das Urteil nicht noch vor dem voraussichtlichen Wahltermin im April 2027 zu bestätigen. Le Quéau unterzog sich sogar der Mühe, in ihrer Strafforderung extra zu betonen, die Rechtsordnung würde nicht erschüttert, falls Le Pen bei der Wahl kandidiere.
Nur würde ein solches Szenario allerhand Probleme aufwerfen. Wenn Le Pen nämlich tatsächlich gewählt würde – die politische Großwetterlage könnte es durchaus zulassen –, während eine Urteilsverkündung des Kassationsgerichtshofs aussteht, dann gäbe es nach einem für Le Pen erneut negativen Verdikt erstmals die Situation, dass einem gewählten Staatsoberhaupt in der Amtszeit die Wählbarkeit entzogen wird. Wird also Le Pen im Sommer in zweiter Instanz verurteilt, und zwar zu mehr als zwei Jahren Sperre des passiven Wahlrechts – bis zu zwei Jahre, seit dem 31. März 2025, wären vor dem Wahltermin bereits abgegolten –, dann dürfte an ihrer statt mit höchster Wahrscheinlichkeit der 30 Jahre junge RN-Parteivorsitzende Jordan Bardella kandidieren. Das wollen wachsende Teile des Parteiapparats und eine gute Hälfte der Wählerschaft der extremen Rechten ohnehin.
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