-
29.12.2025
- → Inland
Justizministerin Hubig gegen Klarnamenpflicht
Berlin. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegen ein Verbot von Pseudonymen im Internet ausgesprochen. »Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig«, sagte Hubig dem Tagesspiegel am Sonnabend. Sie wies damit eine Forderung des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle und von Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) zurück. Auch die Justizminister von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sprachen sich gegenüber der Zeitung gegen eine Klarnamenpflicht aus. Das berechtigte Interesse an dauerhafter Anonymität ende Hubig zufolge dort, »wo Straftaten begangen werden«. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
