Unrecht als Chefsache
Von Arnold Schölzel
Manches stört am eigenen Tun selbst Imperialisten derart, dass sie in ihren Medien nichts davon verlauten lassen. So dauerte es einige Jahre, bis sich herumsprach, dass US-Präsident George W. Bush seinen weltweiten »War on Terror« auch mit »außergerichtlichen Hinrichtungen« durch Drohnen führte. Er ließ vor allem Familien, Hochzeitsgesellschaften und Nachbarschaften auslöschen. Nachfolger Barack Obama machte die Menschenjagd per Drohnen zu seinem Lieblingssport. Trump kommt bisher nur auf vergleichsweise bescheidene Zahlen.
Die EU half stets gern, schließt aber mit Ursula von der Leyen schrittweise auf. Sie macht immerhin missliebige Menschen zu Unpersonen. Ein anschauliches Beispiel dafür ist der Beschluss des EU-Rates »über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands« vom 8. Oktober 2024. Darin geht es um Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen. Das Dokument schließt in Artikel 7 Absatz 1 »Ansprüche« und »Schadensersatzansprüche« der sanktionierten Personen aus und weist ihnen in Absatz 2, falls sie doch Ansprüche geltend machen, die »Beweislast« zu. In Absatz 3 nennt es großzügig »gerichtliche Überprüfung« als möglich. Es ist ungefähr wie bei der Heiligen Inquisition: Ermittlung, Anklage und Urteil liegen in einer Hand.
Am 15. Dezember erschien auf dieser »Rechtsgrundlage« im EU-Amtsblatt eine Liste von zwölf Personen und zwei Organisationen, denen Ein- und Durchreise für die EU verboten sind und deren Konten in der EU eingefroren werden. Es sind ein US-Bürger, fünf russische Politikwissenschaftler, drei Mitarbeiter von Russlands Militärgeheimdienstes GRU, der in Belgien lebende Schweizer Oberst a. D. Jacques Baud, früher beim militärischen Nachrichtendienst seines Landes für den Warschauer Pakt zuständig, der französisch-russische Gründer der Internetseite stratpol.com Xavier Moreau sowie die ukrainische Journalistin Diana Pantschenko.
Die Sanktionsbegründungen stützen sich auf politische Kampfbegriffe wie »Desinformation«, »Verschwörungstheorie« und »Sprachrohr für prorussische Propaganda«. Juristische Tatbestände muss die EU nicht kennen, Belege überhaupt nicht, Quellen bleiben geheim. Ursula von der Leyen und die ihren genießen staatliche Immunität. Deswegen blockiert das deutsche Auswärtige Amt zum Beispiel Beschwerden gegen Falschaussagen der EU. Ein idealer Zustand für Willkür, also Unrecht.
In dieser Zeitung berichtete Susann Witt-Stahl am 1. Oktober über die »EU-Wahrheitskrieger« und, dass »eine wichtige Schaltstelle des EU-Repressionsgetriebes gegen unliebsame Medienvertreter mit einer Vertrauten von Ursula von der Leyen besetzt ist: Benedikta von Seherr-Thoß«, zuständige Direktorin für »hybride Bedrohungen«, früher NATO und Bundesverteidigungsministerium unter von der Leyen. Unrecht ist in Despotien Chefsache.
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