Zum Inhalt der Seite

Urteil: Auflösung und Verbot von Palästina-Kongress war illegal

Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Intervention der Staatsgewalt im Veranstaltungsraum (Berlin, 12.4.2024)

Berlin. Die Auflösung des Palästina-Kongresses am 12. April 2024 durch die Berliner Polizei war rechtswidrig. Das hat die 1. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am Mittwoch nach Redaktionsschluss dieser Zeitung entschieden. Die Auflösung und das weitere Verbot der Veranstaltung seien »unverhältnismäßig gewesen«, heißt es in der Begründung des Gerichts. Zuvor hatte die Berliner Polizei verschiedene Beschränkungen erlassen, darunter die Verwendung bestimmter Parolen. Gegen diese Auflagen sei bis zur Auflösung der Versammlung nicht verstoßen worden, erklärte der bei der Verhandlung als Hauptzeuge geladene Direktor bei der Polizei Berlin, Stephan Katte. Auch strafbare Äußerungsdelikte habe die Polizei nicht festgestellt, heißt es in der Begründung des Gerichts weiter.

Das Landesamt für Einwanderung hatte vor Beginn der Veranstaltung gegen drei als Redner vorgesehene Personen ein Einreise- und Betätigungsverbot verhängt; es sei zu erwarten gewesen, dass sie »strafbare Äußerungsdelikte begehen könnten«. Als von einem dieser drei, dem palästinensischen Wissenschaftler Salman Abu Sitta, eine aufgezeichnete Videobotschaft abgespielt worden war, hatte die Polizei das Video abgebrochen und den Kongress in der Folge aufgelöst.

»Es sei nicht erkennbar, dass die Polizei mildere, gleich geeignete Mittel ernsthaft in Erwägung gezogen und der besonderen Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dadurch hinreichend Rechnung getragen hätte«, heißt es vom Gericht dazu. Solche Mittel »hätten sich hier aufgedrängt«. Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt werden.

junge Welt

Du findest junge Welt Journalismus wichtig – aber ein Abo ist (noch) nichts für dich?

Dann unterstütze uns jetzt mit einer monatlichen oder einmaligen Spende – ganz unkompliziert, ohne Verpflichtung, aber mit großer Wirkung.

Werde Teil einer engagierten Community, die die Weltsicht der Herrschenden nicht übernimmt, sondern kritisch hinterfragt. Dein Beitrag hilft uns dabei.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Danke für Deine Spende.
Sie macht junge Welt Journalismus erst möglich.
Erschienen am 27.11.2025, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!