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Aus: Ausgabe vom 27.11.2025, Seite 1 / Inland

Willkür der Berufsverbote

Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts
Von Werner Siebler
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Vor der Urteilsverkündung am Thüringer Verfassungsgerichtshof (Weimar, 26.11.2025)

Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat am Mittwoch eine Regelung im Thüringer Juristenausbildungsgesetz für rechtens erklärt, wonach Bewerbern die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst bei Betätigung gegen die »freiheitliche demokratische Grundordnung« versagt wird.

Auch wenn dieses Urteil auf eine Klage der AfD erfolgte: Es ist ein weiterer Baustein, um der Willkür der Berufsverbote die Tore zu öffnen. Und damit wird das, was von der Demokratie übrig geblieben ist, nicht geschützt, sondern weiter ausgehöhlt.

Im Urteil heißt es zwar: »Der Eingriff in die Berufsfreiheit ist nur verhältnismäßig, wenn die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Handlungen von einigem Gewicht sind; in aller Regel genügt die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei für die Versagung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst nicht.« Mit diesem Passus wird also eine Hürde eingebaut. Aber die Frage ist doch: Wer entscheidet das?

Solange der Verfassungsschutz der entscheidende Hinweisgeber ist, hängt das stark davon ab, wie dieses Amt gerade geleitet und programmiert ist. Insbesondere in Thüringen hat der Inlandsgeheimdienst im Umgang mit dem NSU-Komplex viel Dreck am Stecken. Wenn auch einiges getan wurde, um die Behörde aus diesem Sumpf herauszuholen, so bleibt es doch dabei: Dieser Geheimdienst ist ein Fremdkörper in der Demokratie.

Insbesondere besteht die Gefahr, dass opportunistisches Verhalten im Studium und der Ausbildung noch weiter befördert wird, um zunächst diese Hürde des Vorbereitungsdienstes zu nehmen und danach um so mehr Einfluss zu haben. Aktuelle wie geschichtliche Erfahrungen zeigen, dass ein Großteil der Juristen sich eher nach rechts orientiert.

Wir ehemaligen Betroffenen der Berufsverbote befürchten eine neue Hexenjagd gegen Linke. Dies kann man bereits bei den neuen Berufsverboten sehen. Lisa Poettinger und Benjamin Ruß aus Bayern sind nur zwei der heute Betroffenen. Mit ihnen gemeinsam kämpfen wir gegen diese demokratiefeindliche Entwicklung.

Der Autor ist Kosprecher des ­Bundesarbeitsausschusses der ­Initiativen gegen ­Berufsverbote und für die Verteidigung der ­demokratischen Grundrechte

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  • Leserbrief von Niels Clasen aus Stuttgart (27. November 2025 um 11:44 Uhr)
    Zum Kommentar »Willkür der Berufsverbote«: Da fehlt mir ein Aspekt. Fast nur beiläufig heißt es bei euch: »›(…) in aller Regel genügt die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei für die Versagung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst nicht.‹ Mit diesem Passus wird also eine Hürde eingebaut.« Echt jetzt? Was für eine Hürde denn bitte schön?
    Bei den hiesigen Bräuchen politischer Verwaltung und Justiz muss man das als den eigentlichen Erfolg der Rechten betrachten, was natürlich mit Fleiß in den »seriösen« Medien übergangen wird. Klar schweigen und genießen zudem die »Gentlemen« der AfD. Das ist die Hintertür für alle AfDler ed tutti quanti. Etwa so: »Ooch, der/die war doch ganz lieb, hat nix böses gemacht, schon gar keine ›gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Handlungen von einigem Gewicht‹. Also rein in den öffentlichen Dienst, ha, ha, ha!«
    Die von euch verdienstvollerweise erwähnte Lisa Poettinger braucht nur mal »Profitmaximierung« sagen und schon war sie raus, da sie das auch noch beim Protestieren gegen die Münchener Automobil-Show sagte. Schon ist alles gegeben, das das Juristenherz begehrt, nämlich »gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Handlungen von einigem Gewicht«. Da brauchte sie noch nicht mal in so ’ner Partei sein.
  • Leserbrief von Hans Hermann Kindervater (27. November 2025 um 11:30 Uhr)
    Dieses Urteil ist ein Skandal, weil die Ausbildung zum Volljuristen verhindert wird.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (26. November 2025 um 23:41 Uhr)
    Man frage sich, zu welchem Zweck der Begriff FDGO erfunden wurde und wie er im Laufe der Zeit durch das Grundgesetz gewuchert ist.