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Aus: Ausgabe vom 27.11.2025, Seite 1 / Inland

Willkür der Berufsverbote

Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts
Von Werner Siebler
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Vor der Urteilsverkündung am Thüringer Verfassungsgerichtshof (Weimar, 26.11.2025)

Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat am Mittwoch eine Regelung im Thüringer Juristenausbildungsgesetz für rechtens erklärt, wonach Bewerbern die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst bei Betätigung gegen die »freiheitliche demokratische Grundordnung« versagt wird.

Auch wenn dieses Urteil auf eine Klage der AfD erfolgte: Es ist ein weiterer Baustein, um der Willkür der Berufsverbote die Tore zu öffnen. Und damit wird das, was von der Demokratie übrig geblieben ist, nicht geschützt, sondern weiter ausgehöhlt.

Im Urteil heißt es zwar: »Der Eingriff in die Berufsfreiheit ist nur verhältnismäßig, wenn die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Handlungen von einigem Gewicht sind; in aller Regel genügt die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei für die Versagung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst nicht.« Mit diesem Passus wird also eine Hürde eingebaut. Aber die Frage ist doch: Wer entscheidet das?

Solange der Verfassungsschutz der entscheidende Hinweisgeber ist, hängt das stark davon ab, wie dieses Amt gerade geleitet und programmiert ist. Insbesondere in Thüringen hat der Inlandsgeheimdienst im Umgang mit dem NSU-Komplex viel Dreck am Stecken. Wenn auch einiges getan wurde, um die Behörde aus diesem Sumpf herauszuholen, so bleibt es doch dabei: Dieser Geheimdienst ist ein Fremdkörper in der Demokratie.

Insbesondere besteht die Gefahr, dass opportunistisches Verhalten im Studium und der Ausbildung noch weiter befördert wird, um zunächst diese Hürde des Vorbereitungsdienstes zu nehmen und danach um so mehr Einfluss zu haben. Aktuelle wie geschichtliche Erfahrungen zeigen, dass ein Großteil der Juristen sich eher nach rechts orientiert.

Wir ehemaligen Betroffenen der Berufsverbote befürchten eine neue Hexenjagd gegen Linke. Dies kann man bereits bei den neuen Berufsverboten sehen. Lisa Poettinger und Benjamin Ruß aus Bayern sind nur zwei der heute Betroffenen. Mit ihnen gemeinsam kämpfen wir gegen diese demokratiefeindliche Entwicklung.

Der Autor ist Kosprecher des ­Bundesarbeitsausschusses der ­Initiativen gegen ­Berufsverbote und für die Verteidigung der ­demokratischen Grundrechte

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