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Bremen: Notkredite waren verfassungswidrig

Bremen. Im Streit um milliardenschwere Notkredite in Bremen hat das Landesverfassungsgericht am Donnerstag einer Klage der oppositionellen CDU stattgegeben. Die Haushaltsgesetze der Jahre 2023 und 2024 verstießen gegen die in der Landesverfassung verankerte »Schuldenbremse«, wie der Staatsgerichtshof in der Hansestadt mitteilte. Die Klima- und Energiekrise, der Ukraine-Krieg und die Folgen der Coronapandemie seien zwar »außergewöhnliche Notsituationen«, jedoch habe der Bremer Senat die Aufnahme der Notkredite nicht ausreichend begründet. Die »akute Klimakrise« sei dagegen eine solche »außergewöhnliche Notsituation«. Rückabwicklungspflichten für bislang ausgegebene Gelder folgen laut Entscheidung nicht. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.10.2025, Seite 4, Inland

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