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Aus: Ausgabe vom 01.10.2025, Seite 4 / Inland
Wer die Kapelle zahlt …

CDU-Großspender entlastet

Berlin: 820.000 Euro vor der Wahl rechtens
Von Marc Bebenroth
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»Falsches Zeugnis abgelegt«: So umschrieb Gröner am Dienstag in Berlin seine Äußerungen in einem Interview

Wer einmal lügt, dem glaubt man doch. Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Berlin dem CDU-Großspender und Immobilienspekulanten Christoph Gröner bescheinigt, nicht widerrechtlich gehandelt zu haben. Gröner und seine Firma Gröner Family Office GmbH hatten nach Informationen der Organisation Lobbycontrol e. V. der Partei des aktuellen Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner im März und Dezember 2020 insgesamt 820.000 Euro überwiesen – vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021. Die Spende stelle keinen Verstoß gegen das Parteigesetz dar, entschied nun das Gericht. Mit der Zahlung sei keine Erwartung einer Einflussnahme verknüpft gewesen, lautet das Urteil.

Er sei ein impulsiver Mensch und sich der Tragweite seiner Aussage für die CDU nicht bewusst gewesen, sagte Gröner am Dienstag als Zeuge im Verhandlungssaal. Als er in einem im Mai 2021 veröffentlichten Interview explizit Erwartungen mit seiner Parteispende verbunden hatte, habe er »falsches Zeugnis abgelegt«. »Ich bin 57 Jahre alt und weiß, dass ich bei Spenden keine Bedingungen stellen kann – und habe sie nicht gestellt«, sagte Gröner. Seinem auffällig spezifischen Dementi zufolge habe er mit Kai Wegner nie persönlich über die Spende gesprochen.

Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn und dessen Partei Die PARTEI sahen durch die Spende an die CDU die Chancengleichheit verletzt. Mit der Klage wollten sie erreichen, dass die Bundestagsverwaltung verpflichtet wird, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen. Jene Verwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt: Es liege kein Verstoß vor. Das am Dienstag gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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